Düsseldorf Oberlandesgericht: Helge Achenbach muss Aldi-Erben 16,1 Millionen Euro zahlen
Der Mann hat immer mit großen Summen hantiert. Das hat sich auch nicht geändert, seit er auf der Anklagebank und im Gefängnis saß: Helge Achenbach ist in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Düsseldorf dazu verurteilt worden, den Aldi-Erben 16,1 Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen.
Die Summe liegt um 2,6 Millionen unter dem Betrag, den das Landgericht Düsseldorf im Zivilverfahren errechnet hatte. Einen Teil der Forderungen hatten die Kläger, die Aldi-Erben, selbst zurückgezogen, um das Verfahren zu beschleunigen. Andernfalls hätten Zeugen geladen werden und aussagen müssen. Da einem Teil der öffentlichkeitsscheuen Aldi-Familie das Zivilverfahren mit all seinen Einblicken in das Gebaren der Krämer aus Essen gegen den Strich geht, nutzten die Verteidiger die Chance, die Hauptverhandlungsdauer zu verkürzen. Bei einigen der angemahnten Kunstobjekte oder Fahrzeuge konnte der Senat mit Richter Jörn Jessen an der Spitze keine Täuschung oder Preismanipulation erkennen.
Abschläge in Runde zwei
In der großen Summe aber bekam Helge Achenbach auch in Runde zwei des Zivilverfahrens um überteuert abgerechnete Kunstwerke und Oldtimer sein Fett weg. Achenbach habe zu dem Erblasser Bertholt Albrecht eine Freundschaft gepflegt, deren Beziehung von einem "tiefen unumstößlichen Vertrauen" geprägt war. Dieses Vertrauen habe der Beklagte enttäuscht, indem er nicht nur seine Provisionen berechnet sondern auch weitere nicht vereinbarte Aufschläge auf die Einkaufspreise der Kunstobjekte und Oldtimerfahrzeuge vorgenommen habe. Zum Teil wurden von ihm auch Rechnungen manipuliert, um sein Vorgehen zu verschleiern.
2500 Kunstwerke versteigert
So heißt es im Urteil. Nachdem Achenbach im März 2015 wegen Betrugs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war, hatten Spezialisten rund 2500 Bilder und Skulpturen bei ihm sichergestellt. Diese wurden für rund 12 Millionen Euro versteigert. Wie viel Geld nun tatsächlich in die Aldi-Schatulle zurückfließt ist ungewiss.
Revision nicht zugelassen
Eine Revision hat der Düsseldorfer Senat nicht zugelassen. Die Sache habe weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordere die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
Aktenzeichen OLG: I – 5 U 92/17