Düsseldorf: Protestaktion am Samstag gegen das Polizeigesetz NRW
Im Vorfeld der geplanten Demonstration gegen das neue NRW-Polizeigesetzt am 7. Juli, rufen das Bündnis DSSQ, die Grünen, die Linkspartei und das zakk gemeinsam zur einer Protestaktion am Samstag (23.6.) um 11 Uhr am Bolker Stern auf.
Das Bündnis "Nein zum neuen Polizeigesetz NRW" mobilisiert in ganz NRW den Protest und lädt für den 7. Juli zu einer großen Demo mit Kundgebung vor dem Landtag ein. Denn auch die Ankündigung von CDU-Innenminister Herbert Reul zu Änderungen des Gesetzesentwurfes und Verschiebung der Abstimmung, hebt die inhaltlichen Bedenken der Kritiker nicht auf.
Am Samstag informieren die Organisatoren auch über die geplante Demo am 7.7.2018 in Düsseldorf
Bei ihrer Protestaktion am Samstag, 23.06.2018, am Bolker Stern, werden das Bündnis DSSQ, die Grünen, die Linkspartei und das zakk über die Gefahren des Gesetzes informieren und für Teilnahme an der Großdemonstration werben.
Ihre Bedenken sind umfangreich. „Mit solchen Protestaktionen würden wir zukünftig ins Visier der Polizei geraten. Vollständige Handyüberwachung und Staatstrojaner wären dann erlaubt“, sagt Julia von Lindern von DSSQ. „Wir werden nicht stillschweigend zuschauen, wie hier mit Videoüberwachung und Fußfesseln eine Überwachungs- und Kontrollmaschinerie aufgebaut wird. Das Gesetz kann uns alle treffen. Deswegen bündeln wir unsere Kräfte und stehen mit vielfältigen Aktionen für unsere Rechte ein.“, ergänzt Christian Jäger, Pressesprecher der Linkspartei Düsseldorf.
Auch von politische Seite kommt Kritik an des Gesetzesvorhaben. Die Vorsitzende der Grünen NRW, Mona Neubaur, fordert eine Reaktion von Schwarz-Gelb auf die Kritik und den Protest von Experten und der Zivilgesellschaft. „Wir werden sehr genau und kritisch beobachten, ob es substanzielle
Nachbesserungen des Gesetzes geben wird. Das bislang von der CDU und erstaunlicherweise der FDP vorgeschlagene Gesetz verschiebt die Koordinaten. Was heute maßlos erscheint, wäre damit morgen Normalität. Durch Verschiebung polizeilicher Erlaubnisse, z.B. die „drohende Gefahr“, geriete künftig jeder Bürger unter Verdacht. Wir haben daher erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“, betont Neubaur.