Düsseldorf: Anschlagsplanungen in der Altstadt waren erfunden, Saleh A. wegen Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung verurteilt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf fällte am Mittwoch (13.6.) das Urteil gegen Saleh A. wegen Mitgliedschaft in zwei terroristischen Vereinigungen in Syrien und wegen Totschlags. Er wurde zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen der Anschlagsplanungen in der Düsseldorfer Altstadt gab es einen Freispruch.
Im Verfahren um ein vermeintlich geplantes Attentat in der Düsseldorfer Altstadt hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf den Hauptangeklagten Saleh A. am 13. Juni 2018 freigesprochen. Der anfängliche Verdacht der Anschlagsplanung hatte sich für den Senat nicht bestätigt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Angeklagte diesen Sachverhalt erfunden hatte, nachdem er aus Syrien über die Balkanroute geflüchtet und von französischen und deutschen Ermittlungsbehörden vernommen worden war. Er wollte sich Vorteile als "V-Mann" verschaffen, um damit seinen Aufenthalt zu sichern und den Nachzug seiner Familie zu erreichen. In der Hauptverhandlung hat er seine früheren Angaben widerrufen, in denen er vorgab, mit den ehemals mitangeklagten Hamza C. und Mahmood B. als Mitglieder bzw. Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) zu einem Anschlag in Düsseldorf verabredet zu sein. Als Selbstmordattentäter hätten sie Sprengstoffwesten zünden und auf flüchtende Passanten schießen sollen. Mahmood B. und Hamza C. wurden bereits freigesprochen.
Der Senat des Oberlandesgerichtes stellte aber fest, dass der Angeklagte im Zeitraum ab Herbst 2012 in Syrien zunächst Mitglied der terroristischen Vereinigung "Uwais al-Qarani" und später Mitglied des "IS" war. Als Kämpfer ging er mit dem Sturmgewehr AK 47 und in einem Fall eine Panzerabwehrwaffe um und war an Kampfhandlungen beteiligt. Im Februar 2013 tötete Saleh A. im Zuge des Angriffs auf die syrische Stadt Tabqa einen syrischen Soldaten, der zuvor den Bruder des Angeklagten erschossen hatte. Für die Beteiligung an terroristischen Handlungen in mehreren Fällen und wegen Totschlags wurde er zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Das Urteil gegen Saleh A. ist rechtskräftig, alle Beteiligten haben Rechtsmittelverzicht erklärt. Aktenzeichen: OLG Düsseldorf, III-6 StS 1/17