Verwaltungsgericht Düsseldorf kippt Duisburger Alkoholverbot
Das Trinken in der Öffentlichkeit bei Weihnachtsmärkten, Festen oder in der Außengastronomie von Gaststätten ist in Duisburg ebenso erlaubt, wie in Düsseldorf und anderen Großstätten. Doch auf einer Bank oder einer Grünfläche zu sitzen und Bier zu trinken, das wollte der Rat der Stadt Duisburg verbieten. Es war ein Versuch, gegen die Folgen übermäßigen Alkoholkonsums, wie Pöbeln, Erbrechen oder Wildpinkeln, vorzugehen. Doch dabei hatte der Rat die Rechnung ohne Marion Wegscheider gemacht. Sie klagte und am Mittwoch kippte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den Beschluss.
Wenn es nach dem Verwaltungsgericht geht, darf in Duisburg wieder Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken werden
Marion Wegscheider hat ihren Lebensmittelpunkt nicht auf der Straße. Aber ihr Gerechtigkeitssinn schlug Alarm, als der Rat der Stadt Duisburg im Mai 2017 die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Duisburg“ um eine Regelung ergänzte, die es innerhalb eines bestimmten Bereichs der Duisburger Innenstadt verbot, alkoholische Getränke außerhalb von Gaststätten zu konsumieren sowie solche Getränke mit sich zu führen. Die zunächst befristete Regelung wurde vor Kurzem bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Für Marion Wegscheider war das eine klare Diskriminierung, denn wer Geld hat, sitzt im Biergarten von Lokalen und trinkt Alkohol. Wer kein Geld hat, muss zu Hause bleiben und trinkt dort. Dass von trinkenden Menschen eine Bedrohung ausgehe, konnte sie nicht nachvollziehen. Statt eines Alkoholverbots gegen eine vermeintliche Trinkerszene solle die Stadt lieber Angebote durch Sozialarbeiter oder andere Hilfsmaßnahmen einrichten.
Jasper Prigge, Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, Medien- und IT-Recht, vertrat Marion Wegscheider mit ihrer Klage
Ihr Anwalt Jasper Prigge vertrat Marion Wegscheider vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Er kennt ähnliche Klagen, bei denen die Verwaltungsgerichte in Baden Württemberg und Cottbus die Beschlüsse als rechtswidrig eingestuft haben und war vor der Verhandlung zuversichtlich.
Mit Recht, denn die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf befand das Duisburger Alkoholverbot für rechtswidrig. Die Stadt Duisburg habe die abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht nachweisen können. Der Alkoholkonsum sei nur eine mittelbare Ursache für mögliche Übergriffe, Lärm oder ähnliches und nicht jeder Konsument reagiere negativ. Da die Stadt Duisburg nur wenige Vorfälle im Zusammenhang mit negativen Wirkungen des Alkoholkonsums belegen konnte, sei das Verbot unverhältnismäßig. Außerdem könne gegen störendes Verhalten in Verbindung mit Alkoholkonsum ordnungsbehördlich vorgegangen werden.
Die Stadt Duisburg kann gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Aktenzeichen: 18 K 8955/17