Düsseldorf: Haftbefehl gegen "Wehrhahnbomber" aufgehoben
Wie das Landgericht Düsseldorf am Donnerstag (17.5.) mitteilte, hat die 1. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf den Haftbefehl gegen den Angeklagten Ralf S. aufgehoben und seine Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet. Die Hauptverhandlung wird am 5. Juni fortgesetzt.
Dem Angeklagten Ralf S. wirft die Staatsanwaltschaft Düsseldorf vor, am 27.07.2000 an der S-Bahnstation Wehrhahn gezielt einen Sprengsatz per Fernsteuerung gezündet zu haben, um zwölf Personen aus einer Gruppe osteuropäischer Sprachschüler zu ermorden.
Nachdem die Ermittlungen der Polizei lange Zeit keine ERkenntnissse gebracht hatten, wurde am 31.Januar 2017 Ralf S. als Tatverdächtiger festgenommen und angeklagt. In 25 Verhandlungstagen der Hauptverhandlung wurden bisher 60 Zeugen und drei Sachverständige angehört. Danach kam das Gericht zu dem vorläufigen Ergebnis, dass kein dringender Tatverdacht besteht.
Beim Verhandlungstermin am Montag (14.5.) hatten die Staatsanwaltschaft, die anwaltlichen Beistände der fünf Nebenkläger sowie die Verteidiger ihre vorläufige Bewertung der Beweisaufnahme vorgetragen. Nach Prüfung der 51-seitigen Zusammenfassung der Ergebnisse der Beweisaufnahme, kam das Gericht zu dem Schluss, dass der derzeit noch bestehende Tatverdacht nicht mehr – wie für die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft erforderlich – als dringend bezeichnet werden kann. Maßgebend hierfür sei die fehlende Belastbarkeit der Aussagen der Zeugen, denen gegenüber der Angeklagte den Bombenanschlag angekündigt haben soll bzw. dem gegenüber der Angeklagte die Tat gestanden haben soll.
Gegen den Beschluss der 1. großen Strafkammer kann die Staatsanwaltschaft Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Die Hauptverhandlung wird am 5. Juni 2018 um 9:30 Uhr fortgesetzt.