Düsseldorf Angermund: Anwohner reichen Verwaltungs-Klage gegen das Eisenbahnbundesamt ein
Die Initiative Angermund hat nach eigenen Angaben eine Untätigkeitsklage gegen das Eisenbahnbundesamt eingereicht. Nach den Recherchen der Bürgerinitiative gibt es für den Eisenbahnabschnitt Düsseldorf-Duisburg keine Planfeststellungsbeschlüsse oder –genehmigungen. Die lärmgeplagten Anwohner verlangen Akteneinsicht beim Eisenbahnbundesamt, das diese bislang verweigert hat. Deshalb bemühen die Anwohner nun das Veraltungsgericht Düsseldorf.
Ist eine der am dichtesten befahrenen Streckenabschnitte innerhalb des Deutschen Eisenbahnnetzes eigentlich ein „Schwarzbau“? Dieses Wort benutzte der Autor des Spiegels vor einigen Wochen, als er über Angermunder und ihr Lärmproblem berichtete. Im Kern geht es im Düsseldorfer Norden um zwei neue, zusätzliche Gleise, auf denen in einigen Jahren der RRX als Regionalzug zwischen Dortmund und Köln fahren soll. Die Bahn bietet bei der Erweiterung von bisher vier auf dann sechs Gleisen eine Lärmschutzwand. Die Bürger fordern eine Einhausung der Strecke.
Elke Wagner von der Initiative Angermund und Rechtsanwalt Clemens Antweiler.
In der fehlenden Genehmigung sieht die Initiative Angermund einen Hebel zur Durchsetzung ihrer Forderungen. Das Eisenbahnbundesamt berief sich bisher auf „Bestandsschutz“ für die im 19. Jahrhundert errichtete Schienentrasse und führte an, auch für den Kölner Dom gebe es keine Baugenehmigung.
Die offenen Fragen
Die Angermunder jedoch wollen wissen:
– Welcher Nutzungsumfang und Betriebszustand ist für die heute elektrifizierte und für Hochgeschwindigkeitsverkehre ausgebaute viergleisige Angermunder Trasse überhaupt genehmigt – und das selbst bei unterstelltem Bestandsschutz durch eine preußische Konzession für die damals zweigleisige Trasse auf dem Jahr 1843.
– Sind beim mehrmaligen Ausbau dieses zentralen Trassenabschnitts im 20. Jahrhundert jemals Träger öffentlicher Belange beteiligt worden?
– Dürfen überhaupt Gefahrstoffe auf der Angermunder Trasse transportiert werden?
– Welches Brandschutzkonzept und Rettungskonzept liegen dem Eisenbahnbundesamt für evtl. Brände und Unfälle vor?
– Wie werden Menschen der angrenzenden Grundstücke vor schädlichen Umweltauswirkungen geschützt, die durch den Betrieb der Eisenbahnstrecke hervorgerufen werden?