Ed Sheeran in Düsseldorf: Bezirksvertreter bitten Regierungspräsidentin um Prüfung
Noch bevor der Rat der Stadt Düsseldorf über das geplante Ed Sheeran Konzerts am 22. Juli am dem Messeparkplatz abstimmt, haben sich die Mitglieder der CDU und der Grünen der Bezirksvertretung 5 (BV 05) an die Regierungspräsidentin gewandt. Sie befürchten die Erteilung der Baugenehmigung und damit die Gewährung von „Sonderrecht“ für die Großveranstaltungen ohne sorgfältige Prüfung aller Aspekte.
Benedict Stieber befürchtet eine voreilige Entscheidung der Verwaltung durch den aufgebauten Termindruck
In ihrem Anschreiben wenden sich der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der BV 05, Benedict Stieber und der Vorsitzende der Fraktion B90/Grüne in der BV 05, Waldemar Fröhlich, an die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach und Regierungspräsidentin, Brigitta Radermacher. Sie bitten um Prüfung und Einschreiten, da die Verwaltung der Stadt Düsseldorf bereits in Aussicht gestellt hat, eine Baugenehmigung für das Ed-Sheeran-Konzert am 22.07.2018 und den „D.LIVE Open Air Park“ zu erteilen.
In der Sitzung der BV 05 am 24. April wurde unter den Mitgliedern heftig diskutiert, ob eine Bezirksvertretung sich mit einem solchen Anliegen direkt an die Bezirksregierung wenden darf. Doch die Mehrheit der Mitglieder sahen die Eilbedürftigkeit, da die Baugenehmigung bereits Ende Mai erteilt werden soll. Neben dem geplanten Konzert am 22. Juli soll der Messeparkplatz P 1 dauerhaft als „D.LIVE Open Air Park“ genutzt werden, was auf der Homepage von Düsseldorf Congress bereits beworben wird.
D-Live-Chef Brill sieht keine unüberwindbaren Hindernisse für das Konzert im Juli
Die BV’ler argumentieren, dass das NRW-Bauministerium nach der Love-Parade-Katastrophe in Duisburg im Jahr 2011 verfügt habe, dass die mit Großveranstaltungen zusammenhängende Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen (Bühne etc.) einer Baugenehmigung bedürfe. Daran müsse sich auch die Düsseldorfer Verwaltung halten und dabei sei nicht ausschlaggebend, ob die beantragte Nutzung einmalig oder mehrfach erfolge. Nach dem Verständnis der Bezirksvertreter sei damit die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Großveranstaltung so zu behandeln, wie die Erteilung von Baugenehmigungen für sonstige bauliche Anlagen (Einfamilienhäuser, Bürogebäude etc.) und das geltende öffentlichen Baurecht anzuwenden. Ein „Sonderrecht“ für Großveranstaltungen dürfe es nicht geben. Da der Messeparkplatz P 1 nach der Kenntnis der BV im Bebauungsplan als „Öffentliche Verkehrsfläche (Parkplatz)“ ausgewiesen sei, schließe dies eine Nutzung für eine Großveranstaltung aus. Eine Nutzungsänderung bedürfe einer eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, was den Grundzügen der Planung widerspreche, da Belange des Umweltschutzes, des Verkehrs und Beeinträchtigung von Mensch und Tier nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Die Bezirksvertreter wurden bereits von vielen Bürgern kontaktiert, die befürchten, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, ohne ihre Anliegerinteressen in einem Bebauungsplanverfahren einbringen zu können.
Damit die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, bitten die Kommunalpolitiker um Prüfung des Sachverhalts.