Düsseldorfer Grundstücksschieberei: Ehemaliger Geschäftsführer muss 7,5 Jahre ins Gefängnis
Ein ehemaliger Geschäftsführer des Düsseldorfer Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB) ist mit seiner Anfechtung eines Urteils des Landgerichts Düsseldorf ohne Erfolg geblieben: Der Mann muss siebeneinhalb Jahre lang in Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die Berufung verworfen.
Er war von Mai 2001 bis Oktober 2010 Geschäftsführer des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB), zuletzt mit einem Jahresgehalt von 232.000 Euro (während dieser Zeit war er als verbeamteter Leitender Postdirektor beurlaubt worden). Ihm bekannte Informationen über anstehende Bauprojekte gab er unbefugt an seinen langjährigen Bekannten weiter, einen als unseriös geltenden Makler.
Erkenntnisse genutzt
Der nutzte in Absprache mit einem anderen Angeklagten die Erkenntnisse, um die Kosten des Ankaufs der für die Bauprojekte benötigten Grundstücke für den BLB in die Höhe zu treiben. Es ging um eine Zahlung von etwa drei Millionen Euro für das Düsseldorfer Justizzentrum am Oberbilker Markt und um rund zwei Millionen Euro für das Projekt Fachhochschule Düsseldorf.
Bestechlichkeit und Untreue
Auf diesem Weg bereicherte sich der ehemalige Geschäftsführer, indem er – planmäßig – seinen Anteil kassierte. Das Urteil erging wegen Bestechlichkeit jeweils in Tateinheit mit Untreue in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Verletzung von Dienstgeheimnissen.