Düsseldorf – Glückspiele
Das hätte sich der ehemalige Strafrichter Dr. Wolfram Schnoor nicht einmal erträumt. Er ahnte nicht, was in dem dicken Umschlag war, den er aus dem Briefkasten zog. Die Vergangenheit hatte ihn eingeholt.
Vor 13 Jahren war ein Mann angeklagt, 223 Betrügereien begangen und einen beträchtlichen Schaden – nicht nur finanzieller Art – angerichtet zu haben. Obwohl der Mann aus Spielsucht gehandelt hatte, war auch wegen der kriminellen Energie kaum an milde Strafe zu denken. Dennoch ließ ihn Richter Schnoor mit einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten davonkommen.
Licht
Strenge Staatsanwälte heute würden zetern. Seinerzeit wurde das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig. Obwohl die Vollstreckung sogar noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. „Mir war immer wichtig“, sagt Richter Schnoor, „dass die Angeklagten am Ende des Tunnels immer ein Licht sehen können.“
Seine Bewährungszeit nutzte der Mann tatsächlich.
Und schrieb jetzt dem überraschten Richter a. D. Schnoor einen langen Dankesbrief über das Amtsgericht an dessen private Adresse. Das Urteil hatte er mitgeschickt. Er habe, ließ der Mann wissen, dank des milden Urteils die Zeit genutzt.
Und wie? Was wurde aus ihm? Ein Fachreferent gegen die Glückspielsucht.
Recht ist gut – wo Weisheit Richter ist.