Düsseldorf – Wunderbarer Carlsplatz
Ach, wie wunderbar. Ja, der Carlsplatz ist eine Fußgängerzone. Wer da so durch die Buden-Gässchen schlendert, käme auf keine andere Idee. Kennt das nicht anders. Doch warum ist der Carlsplatz eine Fußgängerzone? Weil ein Schild am Anfang der Einbahnstraße Richtung Mittelstraße das so sagt, auch hier gilt ja die Straßenverkehrsordnung. Da steht ein Zeichen 242.1 (Beginn einer Fußgängerzone) – aber wo steht es?
Es steht links. Ach, wie wunderbar: Das könnte ja jetzt hitzige Diskussionen im Rathaus auslösen. Rund um den § 39 StVO nämlich, in dem es wörtlich heißt: „Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts“.
Gesprächsstoff
Und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der StVO heißt es dazu (Auszug): „Links allein oder über der Straße allein dürfen sie nur angebracht werden, wenn Missverständnisse darüber, dass sie für den gesamten Verkehr in einer Richtung gelten, nicht entstehen können und wenn sichergestellt ist, dass sie auch bei Dunkelheit auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar sind“. Wenn das, ach, wie wunderbar, kein Gesprächsstoff für Verwaltungsbeamte und Politiker ist.
Bleibt nur noch, den genialen Dichter und Schriftsteller Ernst Jandl zu zitieren: „manche meinen lechts und rinks kann man nicht velwechsern – werch ein illtum!“