Düsseldorf: Zivilcourage oder Straftatbestand – Verfahren gegen Teilnehmer einer Sitzblockade eingestellt

Im Amtsgericht Düsseldorf ging es am Dienstag (20.2.) um die Entscheidung, ob die Teilnahme an einer Sitzblockade ein Straftatbestand ist, oder ob es sich dabei um den Ausdruck von Zivilcourage handelt. Staatsanwaltschaft und Richter erachteten eine Einstellung des Verfahrens für sinnvoll, und da der Angeklagte Johannes Dörrenbächer zustimmte, verließ er den Gerichtssaal mit einer Geldbuße, aber ohne Vorstrafe.
Sitzblockaden bei Gegendemonstrationen sind ein Zeichen des zivilen Ungehorsams, aber kein Straftatbestand – zu diesem Schluss kam am Dienstag Richter Zehlen
Fiftyfifty Sozialarbeiter Johannes Dörrenbächer steht zu den Zielen der Initiative „Düsseldorf stellt sich quer“ (DSSQ) „Kein Fußbreit dem Rassismus“ und erklärte damit seine Teilnahme an einer Sitzblockade im Rahmen einer AfD-Gegendemonstration im Mai 2017. Gemeinsam mit anderen Demonstranten hatte er den Weg der AfD’ler blockiert, in dem sie sich auf die Straße setzten. Die Polizei trug die Blockierer weg und die Staatsanwaltschaft verhängte gegen Dörrenbächer einen Strafbefehl über 2500 Euro.
In der Gerichtsverhandlung am Dienstag (20.2.) musste Richter David Zehlen nun über die Anklage entscheiden. Der Streetworker erklärte ausführlich, die Blockade sei gegen die AfD gewesen und nicht gegen die Polizei. Sie sei ein Zeichen des zivilen Ungehorsams, den er, seine Mitstreiter von DSSQ und auch viele Persönlichkeiten der Stadtgesellschaft klar begrüßten, um sich gegen rassistische Äußerungen von Parteien zu stellen. In der Nazi-Zeit hätten viele schweigende Menschen erst ermöglicht, dass Hitler sein Unwesen treiben konnte und dies gelte es nun zu verhindern, führte Dörrenbächer aus. Die Blockade und das Zulassen der Auflösung durch die Polizei sei ein demokratisches Mittel und kein Straftatbestand, das steht für den 27-Jährigen fest.
Johannes Dörrenbächer akzeptierte die Geldstrafe, wehrte sich aber gegen das Strafverfahren
Da sowohl Richter Zehlen, als auch der Staatsanwalt eine Einstellung des Verfahrens nach §153.1 für sinnvoll ansahen, lag es an Johannes Dörrenbächer, ob er dem gegen eine Zahlung einer Geldbuße zustimmte. Er akzeptierte die Strafe von 1200 Euro, die er gerne an die Altstadt Armenküche gezahlt hätte. Doch der Staatsanwalt wählte als Empfänger das Kinderhospiz Regenbogenland aus. Dörrenbächer ist durch die Einstellung des Verfahrens nicht vorbestraft und konnte sich nach der Verhandlung über die Unterstützung seiner Kollegen freuen.
„Wir haben spontan innerhalb kürzester Zeit im KollegInnenkreis für Johannes gesammelt und werden gemeinsam seine Auflage zahlen. Denn wir von fiftyfifty stehen alle gemeinsam für Zivilcourage“, sagt Julia von Lindern, ebenfalls fiftyfifty. „Es ist ein unglaublicher Vorgang, dass eine klare Haltung gegen Rechts kriminalisiert werden soll. Wir sagen: Wehret den Anfängen, in den Köpfen, in der Sprache, und auf der Straße.“
Solidarität mit DSSQ
Auch von der Düsseldorfer Stadtgesellschaft gab es Unterstützung. Der Dekan des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf, Dr. Reinhold Knopp, sowie der Künstlerische Leiter der Bürgerbühne am Düsseldorfer Schauspielhaus, Christof Seeger-Zurmühlen und Rainer Pennekamp, Vorsitzender des Förderkreises der Mahn- & Gedenkstätte, zeigen sich solidarisch und überreichten am Montag (19.2.) gemeinsam einen Solidaritätsscheck über 1000 Euro. Das Geld war im Rahmen des Edelweißpiratenfestivals im Kulturzentrum zakk gesammelt worden. Das Festival erinnert an jugendliche Widerstandskämpfer*innen im Dritten Reich und soll junge Menschen von heute zu politischem Denken und Handeln ermuntern. 2017 wurde es dafür vom „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ ausgezeichnet. „Wir freuen uns sehr über die breite Unterstützung aus der Düsseldorfer Stadtgesellschaft. Sie bestärkt alle Menschen, die Courage zeigen, in ihrem Handeln“, erklärt Oliver Ongaro, Sprecher von DSSQ.