Ist die Bahnlinie zwischen Düsseldorf und Angermund ein Schwarzbau?
Alle zwei Minuten ein Zug, mitten durch Düsseldorf-Angermund. Das sind nach dem RRX Ausbau von derzeit vier auf dann sechs Gleise 700 Züge am Tag ab 2025. Jeden Tag. Trotz solcher Zahlen wurde die Lärmschutzinitiative der dortigen Anwohner jahrelang gedeckelt. Weil sie einen Deckel auf dem lauten Schienenstrang forderte. Ob vom Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, Thomas Geisel, der SPD, der Deutschen Bahn oder städtischen Gutachtern, immer scholl der Initiative ein „Nicht machbar!“ und „Zu teuer!“ entgegen. Nun schlägt das Pendel zurück. Nach mehr als einjährigen Recherchen sagen Elke Wagner von der Anti-Lärminitiative und ihr Anwalt Clemens Antweiler: „Die seit 1845 zwischen Düsseldorf und Duisburg betriebene Bahnstrecke ist ein klassischer Schwarzbau.“ Weil es offenbar keine Genehmigungsunterlagen gibt, soll vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.
RRX-Projektleiter Michael Kolle: Runter vom Dampfross?
Der Spiegel widmet den Angermundern in der aktuellen Ausgabe zwei Seiten, die geeignet sind, das Bahnteam um RRX-Projektleiter Michael Kolle vom hohen Dampfross herunter auf Gleisniveau zu bringen. Im Vertrauen auf den Leidensdruck von vier Millionen Pendlern, die der RRX ab 2030 im Viertelstundentakt von Dortmund nach Köln bewegen soll, schoben die Bahnleute bisher alles und jeden beiseite, der dem RRX im Weg zu stehen drohte. In Köln startete die Bahn im März vergangenen Jahres mit dem Gleisbau für den eigenen RRX-Schienenstrang. Möglicherweise voreilig.
Viele Briefe
Denn parallel zur beispiellosen Hartleibigkeit der Deutschen Bahn forschten die Bürgerinitiative Angermund, Anwohnerin Elke Wagner und dann der auf Verwaltungs- und Bahnrecht spezialisierte Anwalt Clemens Antweiler aus der Düsseldorfer Kanzlei RWP nach der Genehmigung zum Betrieb einer Bahnlinie zwischen Düsseldorf und Duisburg. Es wurden viele Briefe geschrieben. An die Bezirksregierung Düsseldorf, das NRW Bauministerium, die Bahnaufsicht, Landes- und Bundesarchive, das Eisenbahnbundesamt, das Bundesverkehrsministerium, die Deutsche Bahn.
Die Preußische Eisenbahn
Nachdem Informationsfreiheitsgesetz darf jeder Bürger dort Akteneinsicht verlangen. Vorausgesetzt: Es sind überhaupt Akten da und es gab jemals ein ordentliches Genehmigungsverfahren. Geduldig und akribisch sammelten die Gallier von Düsseldorf Angermund Ausflüchte und Absagen der Behörden. Das blieb der Gegenseite nicht verborgen. Auf Nachfrage des Spiegels verwies das Eisenbahn-Bundesamt nach wochenlangem Hin und Her auf die „Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten“ aus dem Jahr 1843.
Demnach sei der Eisenpfad zwischen den Hauptbahnhöfen Duisburg und Düsseldorf in den Jahren 1845 und 1846 im Rahmen der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft errichtet worden. Und überhaupt: Als historische Strecke genieße sie sowieso Bestandsschutz.
Eine der ersten Einhausungsvarianten aus dem Jahr 2015: Ein Deckel gegen den Bahnlärm in Angermund galt bislang als "Nicht machbar!"
Auf das tote Gleis will sich die Bürgerinitiative nicht setzen lassen. Anwalt Antweiler und Elke Wagner verweisen vielmehr darauf, dass die Gesetz-Sammlung lediglich die Rahmenbedingungen des Eisenbahnbetriebs fixierte. Es gebe nach wie vor keine Unterlagen über ein ordentliches Planfeststellungsverfahren – das auch nach preußischem Eisenbahnrecht vorgeschrieben war. Dies gilt anscheinend auch für die Erweiterung von zwei auf vier Gleise Mitte der 1950er Jahre.
"Genehmigungen nachreichen!"
Wer die Argumentation der Angermunder Initiative bis zum Ende folgt, kommt zu dem Schluss: Schwarzbauten müssen umgehend entfernt werden. Das will die Initiative nicht. Die Deutsche Bahn habe ja die Möglichkeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen, wird Anwalt Clemens Antweiler demnächst in seiner Klageschrift an das Verwaltungsgericht anbieten. Das würde dem RRX eine viel-jährige Verspätung einbringen. Der man möglicherweise nur dadurch entgehen kann, wenn die Bahn nochmal ihre Haltung zu einer Einhausung für den Bahnabschnitt Düsseldorf Angermund überdenkt.