Düsseldorf Air Berlin: Klarheit für die Zukunft von 630 Menschen gefordert!
Für 630 Air Berlin-Beschäftigte wird es ein Weihnachten in Ungewissheit. Auch mehr als sechs Wochen nach der Insolvenz hängen sie in der Luft. Rund 400 von Ihnen bekommen kein Arbeitslosengeld. Niemand hat eine Garantie auf Übernahme von denen, die Flugzeuge und Start-/Landerechte von Air Berlin geschluckt haben. Darauf weisen die Vorsitzende des Düsseldorfer DGB, Sigrid Wolf, und Michael Grütering vom Arbeitgeberverband hin. Gemeinsam haben Gewerkschaften und Arbeitgeber einen Brandbrief an Berlin versandt.
Bundesarbeitministerium gefordert
Adressat ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wolf und Grütering sind jeweils abwechselnd Vorsitzende des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Düsseldorf. In einer ungewöhnlichen Gemeinschaftsaktion fordern die Gewerkschaftschefin und der Arbeitgebervertreter eine rechtliche Klarstellung zum Bezug des Arbeitslosengeldes von Air Berlin-Beschäftigten.
Arbeitsagentur war aktiv
Von der Insolvenz der Air Berlin sind rund 630 Beschäftigte aus Düsseldorf betroffen. Davon haben sich eineinhalb Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erst 240 Personen bei der Agentur für Arbeit Düsseldorf arbeitslos gemeldet.
Die Arbeitsagentur Düsseldorf hat die Beschäftigten von Air Berlin auf vielfältige Weise unterstützt. Es gab eine Jobmesse, an der sich 17 Arbeitgeber mit rund 700 Stellenangeboten beteiligten. Zudem informierten Experten über Dauer und Höhe von Arbeitslosengeld und den damit verbundenen Rechten und Pflichten, Chancen am Arbeitsmarkt und Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Und es gab in Beratungsgespräche. Dennoch hat ein Großteil der Beschäftigten sich nach wie vor nicht arbeitslos gemeldet. Damit bekommen sie Arbeitslosengeld noch eine gesetzliche Krankenversicherung durch die Arbeitsagentur.
Durcheinander und schleppende Kommunikation
Dem Air Berlin Konkursverwalter wird in dem Brief ein Durcheinander bei der Abwicklung vorgeworfen. So seien die Flugbegleiter „widerruflich freigestellt“. Piloten wurden gekündigt, da es am Standort Düsseldorf Air Berliner keine Sozialplanmaßnahmen gibt. Für die „airberlin technik GmbH wurde eine Transfergesellschaft eingerichtet; Techniker, die nicht zu dieser Gesellschaft wechselten wurden gekündigt.
Die Arbeitsagentur Düsseldorf, so heißt es in dem Schreiben, stelle eine „schleppende und wenig transparente Unternehmenskommunikation“ fest. Vor allem sei den Betroffenen unklar, welche rechtlichen Konsequenzen eine Arbeitslosmeldung ohne vorab ausgesprochene Kündigung durch den Abreitgeber haben könnte.
Rechtliche Unklarheiten
Die Verunsicherung bei den Betroffenen sei deshalb groß, weil die Agentur für Arbeit nicht beantworten kann, wie sich eine Arbeitslosmeldung
– auf Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Kündigungsschutzklagen auswirkt
– die Gewährung und Höhe von Abfindungen beeinflusst
– auf Rentenansprüche auswirkt.
Verbindliche Antworten erbeten
All diese Fragen müssten nach Meinung von Sigrid Wolf und Michael Grütering vom Bundesarbeitsministerium beantwortet werden: ,,Wir sind der festen Überzeugung, dass die Betroffenen sich mit Unterstützung der Agentur für Arbeit erst dann für neue berufliche Perspektiven öffnen können, wenn die oben genannten juristischen Fragen verbindlich geklärt sind. Wir hoffen auf eine schnelle rechtliche Klarstellung des Ministeriums.“