Düsseldorf: Oberlandesgericht zweifelt an Einsicht – Helge Achenbach bleibt im Gefängnis
Helge Achenbachs Antrag auf vorzeitige Haftentlassung und Übergang der Strafe in Bewährung wurde am Dienstag (19.12.) durch das Oberlandesgericht Düsseldorf abgelehnt.
Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kleve auf vorzeitige Haftentlassung für Helge Achenbach, wurde am Dienstag durch das Oberlandesgericht aufgehoben. Damit muss Achenbach weiter in Haft bleiben und kann seine Strafe nicht zur Bewährung fortsetzen. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte Beschwerde gegen den Beschluss aus Kleve eingelegt, nachdem Achenbach das Gefängnis Anfang Dezember hätte verlassen können.
Das Gesetz ermöglich, nach der Verbüßung von zwei Dritteln einer Strafhaft, zu prüfen, ob die restliche Haft zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Diese Voraussetzungen sieht der Senat als nicht gegeben an. Denn Achenbach habe weder im Prozess ein volles Geständnis abgelegt, noch habe er erkennen lassen, gegenüber der Familie des Hauptgeschädigten eine Wiedergutmachung anzustreben. Die Tat sei von großer krimineller Energie und Gewinnstreben geprägt gewesen und habe einen Schaden von über 20 Millionen Euro verursacht. Der Senat des Oberlandesgerichts zweifelte daran, dass Achenbach das Unrecht seiner Taten eingesehen habe.
Im März 2016 war Helge Achenbach wegen Betrugs in 18 Fällen, teilweise in Tateinheit mit Untreue, sowie wegen versuchten Betrugs in einem Fall, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Die Hälfte der Freiheitsstrafe war im Juni 2017 verbüßt. (Aktenzeichen OLG: III 2 Ws 480/17)