Düsseldorf: Neue Beträge für Kinderunterhalt ab 1. Januar 2018
Der Unterhaltsbedarf für minderjährige Kinder wurde nach der Entscheidung des Gesetzgebers zum 1. Januar 2018 neu geregelt. In der sogenannten Düsseldorfer Tabelle sind die Leitlinien festgelegt.
Die in der Düsseldorfer Tabelle festgelegten Beträge beruhen auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richterinnen und Richtern der Familiensenate der verschiedenen Oberlandesgerichte. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird ab dem 1. Januar 2018 angehoben.
Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sollen 348 Euro statt wie bisher 342 pro Monat erhalten. Auf 399 Euro haben Kind zwischen 7 und 12 Jahren Anspruch, was einer Erhöhung von sechs Euro pro Monat entspricht. Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit bekommen nach der Änderung 467 Euro statt bisher 460 Euro.
Mit der Erhöhung des Mindestunterhalts wurden auch die Bedarfssätze angepasst. Das Kindergeld wird auf den Bedarf eines Kindes angerechnet. Es beträgt ab dem 1. Januar 2018 für das erste und zweite Kind 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro.
Eine Änderungen wurde erstmals seit 2008 bei den Einkommensgruppen vorgenommen. Die Tabelle beginnt in der Fassung ab 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen von „bis 1.900 Euro“ statt bisher „bis 1.500 Euro“ und endet mit „bis 5.500 Euro“ statt bisher „bis 5.100 Euro“. Der Bedarfskontrollbetrag, der eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den Unterhaltsberechtigten gewährleisten soll, steigt im Jahre 2018 an. In der ersten Einkommensgruppe entspricht der Bedarfskontrollbetrag dem notwendigen Selbstbehalt. In der zweiten Einkommensgruppe wird er von bisher 1.180 Euro auf 1.300 Euro angehoben. In den folgenden Einkommensgruppen steigt der Bedarfskontrollbetrag wie bisher um jeweils 100 Euro.
Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf erhöht sich von 90 Euro auf 100 Euro. Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2018 gegenüber 2017 unverändert.Die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle wird zum 1. Januar 2019 erwartet.