Düsseldorf: Immobilienverkauf in Urdenbach soll eine halbe Millionen Euro für die Stadtkasse bringen
Im Zuge der Sparmaßnahmen der Stadt Düsseldorf hat die Verwaltung den Auftrag die Immobilienbestände der Stadt zu prüfen und eventuelle Verkäufe vorzuschlagen. Dies ist in Urdenbach der Fall. Eine Doppelhaushälfte an der Finschstraße soll mindestens 480.000 Euro in die Kasse der Stadt bringen.
Doppelhaushäfte in Urdenbach
Wohnraum ist in Düsseldorf ein knappes gut und Einfamilienhäuser werden kaum noch gebaut. Daher dürfte die Verkaufsankündigung der Stadt, eine Doppelhaushäfte mit 730 Quadratmeter großem Grundstück in Urdenbach, auf vielfaches Interesse stoßen. Die Immobilie liegt an der Finschstraße 14, einer Sackgasse. Der Garten des Grundstücks stößt an die Koblenzer Straße gegenüber der Freifläche am Sportplatz des Garather SV.
Das Gebäude aus den 1950er-Jahren und in schlechtem Zustand. Abriss und Neubau sind möglich, zumal keine Miet- oder Nutzungsverhältnisse bestehen. Im gültigen Bebauungsplan 6168/026 ist für das Grundstück eine Bautiefe von 13 Metern mit Satteldach oder eine Bautiefe von 11 Metern mit Satteldach, ergänzbar durch einen 4 Meter Anbau mit Flachdach möglich. Die Firstrichtung und Stellung einer möglichen Garage sind vorgegeben.
Das derzeitige Gebäude hat im Erd- und Dachgeschoss eine geschätzte Wohnfläche von 110 Quadratmetern, der Keller eine Nutzfläche von 65 Quadratmetern. Zuletzt wurde es über Nachtstromspeicher beheizt, die aber ausgebaut sind.
Angebotsfrist: 13. Dezember
Kaufinteressenten können ihr Angbeot bis zum 13. Dezember 2017, 12 Uhr beim Liegenschaftsamt der Stadt Düsseldorf (65/13), Brinckmannstr. 4, 40225 Düsseldorf, Zimmer 1.13 einreichen. Der Umschlag ist mit dem Vermerk "Nicht öffnen! Angebotsfrist, 13.12.2017, 12.00 Uhr, Verkaufsobjekt: Finschstraße 14" zu beschriften.
Es werden nur fristgerechte, schrifltiche und vollständige Angebote berücksichtigt. Bei postalischer Zustellung sollte die interne Postlaufzeit von drei Tagen beachtet werden. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang im Zimmer 1.13 des Liegenschaftsamtes.
Folgende Unterlagen sind ausschließlich in Papierform einzureichen:
> den Finanzierungsnachweis über die Gesamtinvestition,
> Name und/oder Rechtsform des Bieters (= Grundstückskäufers). Soll das Objekt von mehreren Bietern oder auch gemeinsam mit Kooperationspartnern erworben werden, sind alle künftigen Vertragspartner namentlich zu benennen. Nach Gebotsabgabe ist keine Änderung von Name, Rechtsform etc. (z.B. Bildung von Projektgesellschaft) des Bieters/Grundstückskäufers möglich.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, weitere Details zu den geforderten und eingereichten Unterlagen sowie weitere Unterlagen vom Bewerber zu fordern und das Verfahren aufzuheben, wenn der gebotene Kaufpreis 480.000 Euro unterschreitet.
Weitere Informationen zum Verfahren finden sie hier.
Fotos: Stadt Düsseldorf