Düsseldorf Flughafen: Knapp 290.000 Euro Bargeld sichergestellt
Diese Reisekasse war ordentlich gefüllt: Umgerechnet knapp 288.000 Euro in vier verschiedenen Währungen fanden Zöllner am Düsseldorfer Flughafen bei zwei Reisenden, die über Finnland aus Singapur einreisten. Der Fund datiert bereits auf den 5. Oktober, wurde aber erst jetzt bekannt.
Die beiden 27- und 38-jährigen gebürtigen Kameruner mit Wohnsitz in Oberhausen bzw. Innsbruck wollten den Zollbereich durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen. Dabei stoppten sie Zöllner: Gepäckkontrolle! Zunächst fanden die Beamten neuwertige Armbanduhren, Mobiltelefone, Markenschuhe und Laptops, die offenbar zum eigenen Gebrauch erworben wurden. Auf die Frage nach mitgeführtem Bargeld erklärte der 38-Jährige, dass er nur Geld in seiner Brieftasche habe. Die genaue Menge kenne er nicht.
Blick ins Sakko eines der gestoppten Reisenden.
Bündelweise Geldscheine
Alleine in dieser Brieftasche befanden sich knapp 32.000 Singapur-Dollar, umgerechnet rund 19.000 Euro. Im Handgepäck und den Koffern wurden weitere Geldbündel und Briefumschläge mit Euro-Noten, Singapur-Dollar, US-Dollar und der nigerianischen Währung Naira im Wert von insgesamt 145.000 Euro gefunden. In einer Jackentasche und einer Jeanshose – beide lagen im Koffer – fanden die Zöllner jeweils weitere 100.000 Singapur-Dollar (jeweils ca. 62.000 Euro).
Auf Nachfrage gaben die Beschuldigten an, von einer Anmeldepflicht von Barmitteln über 10.000 Euro noch nichts gehört zu haben. Da sie über Herkunft und Verwendungszweck des Geldes keine schlüssigen Erklärungen abgeben konnten, stellten die Zöllner die komplette Summe sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Reisenden ein.
Anmeldepflicht für Zahlungsmittel
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Drittlandsreisende ihre mitgeführten Zahlungsmittel (neben Bargeld z. B. auch Wertpapiere, Schecks und Edelmetalle) ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro unaufgefordert schriftlich anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU müssen Zahlungsmittel über 10.000 Euro nur mündlich und nur auf Verlangen angemeldet werden. Kommen Reisende dieser Anmeldepflicht nicht nach, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Fotos: Hauptzollamt