Düsseldorf – Freie Erfindungen
Och, kick ens aan! Wat et nit all jöwt! (hier zunächst die Übersetzung für Nicht-Düsseldorfer: Ach, sieh an! Was es nicht alles gibt!)
Eingangsbeispiel: In Düsseldorf gibt es bekanntlich für Fußgängerampeln eine Sonderregelung, die ist purer Luxus. Im Paragraphen 37 der Straßenverkehrsordnung steht: „Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün“. Einzigartig in unserer Stadt ist „Gelb“ dazwischengeschaltet.
Exklusiv in Düsseldorf
Was sich unsere Stadt so alles leistet… „Sie fahren falsch!“ heißt ein anderes Schild an der Straßenverkehrsordnung vorbei. Es zeigt nicht etwa ein Auto, das einen Unfall verursachen könnte. Es zeigt ein Fahrrad, das auf ein Auto prallt. Auf der amtlichen Internet-Seite der Stadt heißt es wörtlich dazu: „Dieses Schild finden Sie nur in Düsseldorf“.
Irritierend. Es mag ja gut gemeint sein. Demnächst gibt es einen beschilderten Hinweis „Sie fahren richtig!“? Diese neunmalklugen Menschen, die sowas alles schaffen – hoffentlich sind sie intelligent genug. Irgendwie, irgendwann bis zu ihrer eigenen Verwirrung vorzudringen.