Düsseldorf – Rheinbahn: Klage oder Hilfe?
Was ist denn das?
Da fährt ein Düsseldorfer mit der Rheinbahn und einem gültigen Stadt-Fahrschein. Und was bekommt er nach nur einer Station zu hören? „Verehrte Fahrgäste, die Fahrt endet hier wegen dem Schützenumzug!“ Mal abgesehen vom falschen Dativ (es sollte schon „wegen des Schützenumzuges“ heißen) – was bedeutet das für solche Fahrgäste?
Zu Fuß weiter? Taxi? Beschwerde? Regress? An wen? Juristisch könnte der Umzug auch eine (politisch motivierte) Demonstration sein. Ein unabwendbares Ereignis? Höhere Gewalt? Lohnt es sich, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen? „Nein“, sagt Rheinbahn-Sprecher Georg Th. Schumacher.
Erstattung
Es sei richtig, der Rheinbahn den Sachverhalt in einem Kunden-Center oder brieflich zu schildern. Dann werde „geprüft“. Und – von der Redaktion hinzugefügt – meist kulant entschieden. So auch hier. „Da wir Sie als zufriedenen Kunden …behalten möchten, werden wir Ihr EinzelTicket einmalig erstatten“, schrieben die Rheinbahner zurück.
Der gute Rat: Manchmal lohnt sich eine (kleine) Beschwerde.