Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden: Die AFD darf im Henkel-Saal tagen
Die Wahlkampfveranstaltung der AFD kann wie geplant am Sonntag (13.8.) im Henkel-Saal steigen. Das Zivilgericht des Amtsgerichts Düsseldorf hat am Freitag (11.8.) dem Kreisverband Düsseldorf der Alternative für Deutschland (AFD) Recht gegeben und das Schlösser Quartier Bohème zur Verfügungstellung des Henkel-Saals verpflichtet. Diese hatten den Vertrag kündigen wollen.
Die Mitarbeiter des Schlösser Quartier Bohème hatten den Henkelsaal an die AFD für deren Wahlkampfveranstaltung am Sonntag (13.8.) vermietet und am 14.7.2017 einen Vertrag unterschrieben. Doch dann waren den Betreibern Bedenken gekommen und sie wollten den Mietvertrag kündigen. Dagegen klagte die AFD vor Gericht und bekam Recht.
Die Geschäftsführer vom Schlösser Quartier Bohème wollten geltend machen, dass die zu erwartenden Gefahrenlage und die massive Störung ihres Geschäftsbetriebes sie zur Kündigung des Vertrages gemäß ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtige. Doch das Gericht konnte keine vertraglich relevante Bedrohung der Sicherheitslage aus dem Vertrag heraus erkennen. Demonstrationen seien nicht angemeldet und die Polizei würde bei Bedarf für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sorgen, so das Gericht. Die Gefährdung der Sicherheit durch Demonstranten könnte nicht der AFD angelastet werden.
Aufgrund des kurzfristen Veranstaltungstermins sah das Gericht einen Verfügungsgrund für die Eilmaßnahme, die mit dem Beschluss erzeugt wird, da die AFD sonst vor Ablauf der geplanten Veranstaltung keine Möglichkeit habe ihre Rechte durchzusetzen. Az. 43 C 222/17
Widerspruch wäre noch möglich
Die Betreiber des Henkel-Saals können gegen die Entscheidung des Gerichts Widerspruch einlegen. Das Gericht bestimmt dann einen Termin zur mündlichen Verhandlung, aber der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
So wird AFD ihre Wahlkampfveranstaltung am Sonntag, 13.08.2017 in der Zeit von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr im Schlösser Quartier Bohéme durchführen.