Düsseldorf: Verbraucherzentrale NRW erstreitet Urteil gegen Ticket-Händler mit Fake-Gebühren
Verbraucher dürfen laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen nicht dafür zur Kasse gebeten werden, dass sie Konzerttickets digital kaufen und dann auch noch selber ausdrucken. So ist es bislang bei ticketdirect der CTS Eventim AG und Co. KGaA üblich. Da wurden den Kunden 2,50 Euro pro elektronischer Übermittlung einer Eintrittskarte zusätzlich in Rechnung gestellt. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale NRW. Und gewann.
Verbraucher haben bei Internet-Bestellungen von Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen häufig eine „print@home“-Option zur Auswahl. Hierbei werden die Tickets nicht per Brief zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung, zum Beispiel per E-Mail, am heimischen Rechner ausgedruckt. Darin sah Marktführer Eventim einen Extraservice, den man sich extra bezahlen ließ, obwohl weder Material- noch Portokosten anfallen.
"Premiumversand" ohne Premium
Überhaupt scheint die Geschäftsführung von Eventim sehr erfinderisch zu sein. Die Bremer Richter jedenfalls kippten gleich noch ein zweites Angebot – den „Premiumversand inklusive Bearbeitungsgebühr“ in Höhe von 29,90 Euro. Im Rahmen der AC/DC-Welttournee im Jahr 2015 konnten Fans im Vorverkauf nur diese Variante wählen. Die Tickets kamen damals laut Verbraucherzentrale in einem einfachen Briefumschlag. Das war kein Premiumversand.
Kunden bekommen eventuell Geld zurück
Nun warten Verbraucherschützer und Kunden von Eventim darauf, dass der Bremer Richterspruch rechtskräftig wird. Denn dann könnten sich Kunden das zu viel eingenommene Geld zurückzahlen lassen – sofern ihre Ansprüche nicht verjährt sein sollten. Noch allerdings gibt es die Möglichkeit, dass der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entscheidet. Das OLG Bremen hat das Urteil zur Revision zugelassen. (Urteil vom 15.06.2017 – AZ. 5 U 16/16)