Düsseldorf Bilk: Trotz Stadtteilfest – Geschäfte müssen am 11. Juni zu bleiben

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Dienstag (30.5.) der Klage der Gewerkschaft ver.di gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Bilk und Unterbilk am 11. Juni 2017 stattgegeben. Die Geschäfte dürfen beim Kult-Tour- und Stadtteilfest nicht öffnen
Nach Meinung des Gerichts besteht beim geplanten Stadtteilfest und dem Kult-Tour-Fest an den Bilker Arcaden die größere Anziehungskraft in den geöffneten Geschäften und weniger bei den Festen. Die Stadt Düsseldorf hatte im Rat am 15. Februar die Öffnung der Geschäfte genehmigt, was nun durch den Beschluss wiederrufen wurde.
Die Vergleichszahlen eines verkaufsoffenen Sonntags in den Düsseldorf Arcaden ohne Stadtteilfest einerseits und mit Stadtteilfest andererseits zeigten, dass die Anziehungskraft des Kulturstadtteilfestes deutlich geringer sei, als die der Einkaufsinteressierten.
Damit hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts erneut den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe hervorgehoben.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden (Aktenzeichen: 3 L 2409/17).