Düsseldorf: Teilerfolg für verkaufsoffene Sonntage am 7. Mai – City darf öffnen, Benrath bleibt zu
Einen Teilerfolg erreichte die Gewerkschaft verdi mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Öffnung der Geschäfte am 7. Mai. In Benrath müssen die Geschäfte geschlossen bleiben, aber in den Bezirken Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt darf geöffnet werden.
Sonntagsruhe hat Priorität
Wie bereits bei seiner letzten Entscheidung gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 2. April verwies die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Eine Ausnahme sei nur möglich, wenn die Stadt den besonderen Anlass für eine Sonntagsöffnung ausreichend begründet und die Ladenöffnung gegenüber diesem Anlass eine lediglich untergeordnete Bedeutung habe. Nach Auffassung des Gerichts stellt die Messe Interpack einen ausreichenden Grund für die Freigabe der Öffnung der Geschäfte in der Innenstadt dar. Der Maimarkt in Benrath erfüllte aber nicht die Voraussetzungen.
Interpack ist ausreichender Anlass, Maimarkt nicht
Die Stadt habe eine begründete Prognose darüber angestellt, dass die Messe Interpack am Sonntag etwa 150.000 Besucher erwartet und damit den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt von Messegästen bieten würde. Das Verwaltungsgericht teilte die Auffassung, dass die Messegäste auch das Geschehen in der City prägen würden, da viele von ihnen dort auch in den Hotels wohnen würden.
Für die Attraktivität des Maimarktes in Benrath sah das Gericht keine schlüssige Prognose, die für den Sonntag mehr als 10.000 Marktbesucher rechtfertigen würde.
Gegen die Beschlüsse können Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht in Münster reingelegt werden. Aktenzeichen: 3 L 1823/17 (Stadtzentrum) und 3 L 1840/17 (Benrath)