Düsseldorfer Oberlandesgericht lässt Hauptverhandlung zu Loveparade-Katastrophe zu
Die Duisburger Loveparade-Katastrophe aus dem Jahr 2010 mit 21 Toten wird nun doch ein gerichtliches Nachspiel haben. Der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Anklage gegen 10 Angeklagte zugelassen. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bis fahrlässiger Körperverletzung sei hinreichend wahrscheinlich. Damit korrigiert die Düsseldorfer Instanz eine Entscheidung der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg vom März 2016. Damals war entschieden worden, die Hauptverhandlung nicht zu eröffnen. Die Gründe hierzu vermochten die Düsseldorfer Richter nicht zu überzeugen. Die Duisburger Kammer habe zahlreiche Elemente des Sachverhalts nicht berücksichtigt. Auch sei das Gutachten eines Sachverständigen entgegen der Duisburger Meinung sehr wohl gerichtlich verwendbar.