Düsseldorf: Osterfeuer anmelden
Wer in Düsseldorf ein Osterfeuer abbrennen möchte, sollte dies beim Ordnungsamt anmelden. Mit der Anmeldung prüft das Amt den Standort, ob Gefahren oder Belästigungen damit verbunden sein könnten.
Im vergangenen Jahr loderten die Osterfeuer an 51 verschiedenen Stellen in Düsseldorf. Alle waren beim Ordnungsamt angemeldet und wurden nach Prüfung des Standortes auf Gefährdungen oder Belästigungen der Allgemeinheit genehmigt.
Viele Kirchengemeinden, Vereinen, Schulen oder Kindergärten verbinden das Osterfest mit dem traditionellen Abbrennen eines Osterfeuers. Damit der Anblick von Flammen und Glut gefahrlos vonstattengehen kann, darf als Brennstoff nur naturbelassenes trockenes Holz, auch mit Rinde, trockener Reisig und trockene Zapfen verwendet werden. Nasses Holz oder Pflanzenreste, gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz, Abfälle, Kunststoff oder Gummi zu Verbrennen ist verboten.
Das Holz darf erst kurz vor dem Entzünden aufgeschichtet werden, damit sich in den Stapeln keine Tiere einnisten, die in den Flammen umkommen würden. Alternativ muss es vor dem Abbrennen vollständig umgeschichtet werden.
Hinweise über die Gestaltung der Osterfeuer hat die Feuerwehr in einem Merkblatt zusammengefasst. Das "Merkblatt der Feuerwehr Düsseldorf für Lager- und Brauchtumsfeuer" ist im Internetangebot der Stadt hier abrufbar.
Die Anmeldung eines Osterfeuers beim Ordnungsamt muss den geplanten Abbrennplatz, den Termin sowie Name und Anschrift der verantwortlichen natürlichen Person enthalten. Sie kann per Post, Fax oder Mail an folgende Adresse gesendet werden: Landeshauptstadt Düsseldorf, Ordnungsamt (32/12), 40200 Düsseldorf, Telefax 0211 / 8929226, Mail: Amt3212@duesseldorf.de .