Düsseldorf Hamm: Mädchenleiche in der alten Papierfabrik Hermes – ihr Freund gesteht die Tat
Nachdem die Leiche eines 15-jährigen Mädchens am Sonntag (12.3) eher zufällig entdeckt worden war, nahm die Polizei in der Nähe des Tatortes einen 16-Jährigen fest. Der gestand die Tat noch vor Ort. Nach ärztlicher Untersuchung wurde ihm Schuldunfähigkeit wegen Schizophrenie attestiert. Die Staatanwaltschaft beantragte seine einstweilige Unterbringung in einer Klinik. Er wird wegen Totschlag angeklagt.
Gegen 14:30 Uhr am Sonntag alarmierte ein Fotograf die Polizei, als er bei Aufnahmen in der alten Papierfabrik Hermes in Hamm die Leiche einer 15-jährigen Schülerin aus dem Rheinland entdeckt hatte. Polizei und Notarzt rückten aus, für das Opfer kam aber jede Hilfe zu spät. Wie die spätere Obduktion ergab, war sie bereits in der Nacht von Samstag auf Sonntag ums Leben gekommen.
Getötet hatte sie nach eigenen Angaben ein 16-jähriger Jugendlicher aus dem Ruhrgebiet, der mit dem Mädchen befreundet war und von der Polizei am Tatort angetroffen wurde und der Polizei diese Geschichte erzählte.
Den Samstag hatten die beiden gemeinsam im Rheinparkcenter-Neuss verbracht und machten auf dem Heimweg Station auf dem Gelände der Fabrik. Dort muss es nach einer verbalen Auseinandersetzung zu der Tat gekommen sein, die mit einem Multitool ausgeführt wurde und dem Mädchen tödliche Verletzungen im Bereich des Halses einbrachte. Der Täter verließ anschließend die Fabrik, kehrte aber am Sonntagmittag zurück. Er sprach die Polizeibeamten an, die das Gelände nach dem Fund der Leiche sicherten und fragte nach dem Verbleib seiner Freundin. Dabei nannte er ihren Namen und gab zu erkennen, dass er über Täterwissen verfügte. Er trug das blutige Multitool noch bei sich.
(v.l.) Leiter der Mordkommission Volker Elsner und Staatsanwalr Matthias Ridder bei der Pressekonferenz
Polizeihauptkommissar Volker Elsner ist Leiter der Mordkommission „Hermes“ und erklärte am Montag gegenüber der Presse, dass der Täter mehrfach die Tat gestanden hatte. Obwohl er von den Beamten über seine Rechte belehrt worden war verzichtete er auf Rechtsbeistand. Seine Eltern wurden informiert, konnten oder wollten aber nicht zu ihm ins Polizeipräsidium kommen. Weder der 16-jährige Schüler noch sein Opfer standen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Der Täter war im Vorfeld bereits wegen psychischer Probleme in Behandlung gewesen.