Die Rheinbahn und der Richter
Der pensionierte Straf-Richter ist ein Kunde der Rheinbahn. Er lebt am Spichernplatz. Um dorthin aus der Innenstadt zu kommen, benutzt er gerne die Bahn. Gerne?
Das fragt er sich, seitdem er neulich in eine unverschuldete Klemme geriet. In die übrigens jeder Rheinbahnkunde geraten kann. Dieser hier hält sich, wie es sich gehört und von der Rheinbahn auch verlangt wird, mit einer Hand an der Stange fest. In der anderen Hand hat er einen Gehstock und eine Tüte.
Kontrolle
In dieser Situation verlangt ein Kontrolleur den Fahrausweis. Der Rheinbahnkunde erwidert, er müsse an der nächsten Haltestelle, eben dem Spichernplatz, aussteigen. Das aber verbietet ihm der Kontrolleur. Um nun nicht unfreiwillig eine Haltestelle weiter fahren müssen, blockiert der Kunde am Spichernplatz die offene Tür, verhindert so eine Weiterfahrt und zeigt seinen Fahrschein vor. Soweit die Geschichte.
Heikel
Von der die Rheinische Bahngesellschaft AG offiziell nicht weiß. Oder nichts wissen will. Damit konfrontiert, windet sich ein Unternehmenssprecher. Der Sachverhalt sei kompliziert. Man müsse erst die Haus-Juristen fragen. Die sprechen angeblich von einer heiklen Situation. Die, so der Unternehmenssprecher, nur mit „Einfühlungsvermögen“ zu lösen sei. Ja nee, schon klar.
Kompliziert. Heikel. Einfühlung. Lauter rheinische Ausflüchte. Dabei ist alles so sehr einfach. Die Kontrolleure der Rheinbahn, sie dürfen den bloßen Ausstieg nicht verwehren. Sie müssen – ganz schlicht – nach Recht und Gesetz handeln. Sonst sitzen sie demnächst vor einem amtierenden Straf-Richter. Der sie kontrolliert.