Düsseldorf: Pferdenummernschilder 2017 bei Ausritten erforderlich
Reiter, die mit ihrem Pferd in freier Landschaft oder im Wald unterwegs sind, müssen das aktuelle Reitkennzeichen für 2017 beidseitig gut sichtbar anbringen. Das Reiten ohne gültiges Kennzeichen ist nicht erlaubt. Die Einnahmen aus den Reitkennzeichen dienen der Pflege der Reitwege. Wer ohne tierisches „Nummernschild“ angetroffen wird, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Gartenamt stellt Kennzeichen aus
Beim Gartenamt der Stadt Düsseldorf können die Reitkennzeichen für 2017 bestellt werden. Wer bereits im vergangenen Jahr ein Kennzeichen hatte, wurde vom Amt angeschrieben. Alle Reiter, die mit einem Pferd im Gelände unterwegs sind, müssen ein Kennzeichen für ihr Tier haben, sonst ist mit einer Geldbuße von bis zu 250 Euro zu rechnen. Kontrollen werden durch die Untere Naturschutzbehörde und den Ordnungs- und Servicedienst vorgenommen.
Kosten
Bei Neuausgabe der Reitplakette sind für das vollständige Kennzeichen (Plaketten mit Jahresaufklebern inklusive Porto) 39,85 Euro von Privatpersonen oder 89,85 Euro von Reiterhöfen zu entrichten. In den Folgejahren betragen die Kosten inklusive Porto für die Jahresreitplakette 31 Euro für Privat oder 81 Euro für Reiterhöfe. Bei Verlust der Kennzeichen, wird für den Ersatz von Plakette mit Jahresaufkleber 13,40 Euro berechnet, eine Ersatzmarke kostet 5,30 Euro. Kontakt: Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Telefon 0211-8926826, Mail gartenamt@duesseldorf.de .
Für alle Ausritte gilt die Pflicht, die Pferde mit Kennzeichen zu versehen
Regeln für das Reiten in Düsseldorf
Im Landschaftsgesetzt ist die gegenseitige Rücksichtnahme als Grundvoraussetzung für ein gutes Miteinander aller beschrieben. Die Belange der anderen Erholungsuchenden und die Rechte der Eigentümer oder Besitzer von Flächen dürfen durch das Reiten nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. So ist das Reiten in der freien Landschaft auch auf privaten Straßen und Wegen grundsätzlich gestattet. Wege, die für bestimmte Nutzergruppen ausgewiesen sind, wie zum Beispiel gekennzeichnete Fuß- und Radwege, dürfen zum Reiten oder Führen von Pferden nicht genutzt werden. Auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen darf nicht geritten werden. In Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten ist das Reiten nur auf Straßen und Wegen erlaubt. Ein Querfeldeinritt über Felder oder Wiesen ist absolut tabu. Das Reiten auf öffentlichen Verkehrsflächen wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Danach haben Reiter die Fahrbahn zu benutzen, nicht aber Fahrrad- und Gehwege.
Weitere Informationen im Internet unter www.duesseldorf.de/stadtgruen/freizeit/reitkennzeichen.html