Geflügelpest-Entwarnung für Düsseldorf: Freilaufverbot für Haustiere aufgehoben
Die Verfügungen der Stadt vom 14. Januar zu den Beobachtungs- und Sperrbezirken zur Geflügelpest werden zum Teil zurückgenommen. Hunde und Katzen dürfen wieder frei laufen. Allerdings bleibt die Stallpflicht bestehen und auch die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Tierbörsen bleibt untersagt.
Keine weiteren Verdachtsfälle
Nachdem am Unterbacher See im Januar ein toter Schwan gefunden wurde, der mit dem gefährlichen Virus Typ H5N8 infiziert war, hatte die Stadt eine Verfügung erlassen. Es wurden Geflügelpestsperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet und Restriktionen erlassen.
Da kein weiterer Nachweis von Geflügelpest in Düsseldorf erfolgt ist, wurden die Maßnahmen zum 18. Februar beendet. So dürfen Hunde und Katzen jetzt dort wieder frei laufen.
Gefahr ist noch nicht gebannt
Das Friedrich-Löffler-Instituts schätzt die Gefahr von Geflügelpest nach wie vor als hoch ein. Daher wurde die seit Dezember 2016 landesweit geltende Stallpflicht zwischenzeitlich nur in einigen wenigen Landesteilen gelockert. Im Stadtgebiet von Düsseldorf gilt sie ohne Ausnahme weiter. Ausstellungen, Märkte, Tierbörsen und Veranstaltungen ähnlicher Art von und mit Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen sowie Tauben sind im gesamten Stadtgebiet von Düsseldorf noch immer untersagt.
Tote Tiere weiter melden
Bestimmte Wildvögel werden in Düsseldorf im Hinblick auf die Geflügelpest amtlich untersucht – insbesondere Wasservögel, Greifvögel und Rabenvögel. Viele Bürger melden dem Amt verendete Wildvögel und leisten damit einen wertvoller Beitrag, um das Auftreten des Erregers frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Die Anzeige nimmt das Amt für Verbraucherschutz – Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Ulmenstraße 215, 40468 Düsseldorf, Telefon 0211-8993242, Fax 0211-8929126 oder per E-Mail an veterinaeramt@duesseldorf.de entgegen.