Düsseldorf Unterbacher See: Freilaufverbot für Hunde und Katzen – Verdacht auf Vogelgrippe
Auf einem Campingplatz am Unterbacher See wurde vor einer Woche (30.12.) ein toter Schwan gefunden. Nun steht fest, der Vogelgrippevirus „aviäre Influenza vom Typ H5“ wurde bei dem Tier nachgewiesen. Weitere Untersuchungen müssen ergeben, ob es sich um den für Tiere gefährlichen Typ H5N8 handelt.
Nachweis auf H5N8 steht noch aus
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Wupper in Krefeld (CVUA RRW) hatte den toten Schwan vom Unterbacher Seee untersucht und das Vogelgrippevirus (aviäre Influenza vom Typ H5) nachgewiesen. Da es auch von diesem Virus verschiedene Ausprägungen gibt, untersucht nun das Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems an der Ostsee, ob es sich um den für Tiere gefährlichen Typ H5N8 handelt. Erst in der nächsten Woche wird mit dem Ergebnis gerechnet.
Sperr- und Beobachtungsgebiet am Unterbacher See
Nach dem Befund wurde der Bereich um den Fundort am Unterbacher See, Kleiner Torfbruch, am Freitag (6.1.) vorsorglich vom Amt für Verbraucherschutz als Sperrgebiet deklariert. Mit einem Radius von 1.000 Metern um den Fundort und einem Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 3.000 Metern, wurde das Sperrgebiet durch Beschilderung an den Zufahrtsstraßen gekennzeichnet. Der benachbarte Kreis Mettmann wurde über den Befund informiert. In dem Sperrgebiet befinden sich nur private Hobbyhaltungen, im Beobachtungsgebiet ist neben Hobbyhaltern auch ein landwirtschaftlicher Betrieb betroffen.
Einschränkungen für Tierhalter
Seit mehreren Wochen sind die Halter von Geflügel bereits dazu verpflichtet, ihre Tiere in den Stallungen zu halten. Doch nun sind auch Hunde- und Katzenhalter betroffen, denn im Beobachtungs- und Sperrgebiet am Unterbacher See gilt ab sofort ein Freilaufverbot für Hunde und Katzen. Gehaltene Vögel dürfen nicht verlegt oder freigelassen werden. Im Sperrbezirk müssen Tierhalter sicherstellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe wirksame Desinfektionsmittel auf saugfähigen Bodenmatten ausgelegt werden. Fleisch und Erzeugnisse aus Fleisch, das von Geflügel aus dem Beobachtungsgebiet hergestellt wurde, darf nur mit Genehmigung des Amtes für Verbraucherschutz aus der Zone gebracht werden. Geflügelausstellungen sind im gesamten Stadtgebiet verboten. Alle Maßnahmen sollen die Ansteckung des Hausgeflügels durch Wildvögel verhindern und werden daher bereits im Verdachtsfall ergriffen.
Tote Tiere sofort melden
Die Gefahr einer Infektion mit dem hochpathogenen Vogelgrippevirus wird für den Menschen derzeit als gering eingeschätzt. Um alle Möglichkeiten einer Übertragung auf den Menschen auszuschließen und eine Verschleppung des Virus zu verhindern, sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden. Wer ein totes Tier findet, sollte Kontakt mit der Leitstelle des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) unter der Telefonnummer 0211-8994000 aufnehmen. Der OSD organisiert den Transport und die weitere Untersuchung der Tiere.