Schilderei – von wegen "durchgehender Rheinuferweg"
Verwirrung! Ist das ein Fall für die Politiker der Bezirksvertretung 5, der nördlichen? Ja. Einer für städtische Behörden? Ja. Selbst das Wasserschifffahrtsamt in Köln ist betroffen. Der Hintergrund des Durcheinanders? Ist eine aktuelle Falschmeldung ausgerechnet des Pressedienstes der Landeshauptstadt.
In der nämlich behauptet wird: “Der Rheinuferweg in Wittlaer kann jetzt zwischen Schwarzbachmündung und Duisburger Stadtgebiet durchgehend von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden”. Kann genutzt werden – ja, das stimmt. Darf aber nicht!
Bannstrahl
Wer ab Wittlaer Richtung Duisburg radelt, stößt erstmal auf ein Verbot für Fahrradfahrer (amtlich: ” StVO Verkehrszeichen-Nr. 254). Wer, egal ob zu Fuß oder per Rad weiter will, wird kurz danach vom Bannstrahl besagten Schifffahrtamts getroffen: “Benutzen strompolizeilich verboten”. Und jetzt?
Nur Beispiele
Sind die Schilder vergessen worden? Nein. Da fehlen welche! Etwa das mit der Höchstgeschwindigkeit (Zeichen 274), eins für die Einbahnstraße (220) und – wichtig! – das mit den 3 Pfeilen für den Kreisverkehr (215). Das sind nur wenige Beispiele. Es gibt da viel, sehr viel mehr zu tun.
Also, Politiker, Beamte, Behördenangestellte: Die Mußezeit zwischen Weihnachten und dem Jahreswechsel fällt diesmal weg. Ran an die Arbeit!