Achtung Kaffeefahrt: Verkäufern teure Tour vermasseln
Der Ausflug zum Schnäppchenpreis, der oft mit Postwurfsendungen in den Briefkästen von Senioren landet, verspricht meist Geldgewinne, Geschenke, gutes Essen und weitere Attraktionen vor Ort. Meist handelt es sich aber nur um eine getarnte Verkaufstour und den Teilnehmer werden minderwertige Waren zu überhöhten Preisen angedreht.
Die Verbraucherzentrale NRW warnt eindringlich vor sogenannten Kaffeefahrten, die als Tagestour geplant nur das eine Ziel haben: Senioren zum Kauf von irgendwelchen Produkten zu drängen. „Auf keinen Fall sollten sich Teilnehmer bei Kaffee und Kuchen am Zielort dazu verleiten lassen, etwas zu unterschreiben oder gleich das Portemonnaie zu zücken. Das Geld ist dann meist weg, auch wenn der Kaufvertrag hinterher widerrufen wird“, warnt die Verbraucherzentrale NRW vor versierten Verkäufern, die nach der Bustour auf Nimmerwiedersehen verschwinden. Die Masche ist immer die gleiche, mit dem Versprechen auf einen schönen Ausflug werden meist ältere Menschen zur Teilnahme an einer Tagestour gelockt. Doch hinter der Fahrt ins Grüne verbirgt sich oft eine Verkaufstour.
Tipps gegen die Masche auf Kaffeefahrten
Wie Teilnehmer auf falsche Versprechen nicht hereinfallen und gegen unseriöse Verkaufspraktiken vorgehen können, rät die Verbraucherzentrale NRW:
> Nette Einladung nur schöner Schein: Preiswerten Touren mit vielen Extras sollte man stets misstrauisch begegnen! Sinnvoll ist es, das Angebot zu einer Kaffeefahrt und besonders das Kleingedruckte vor der Buchung sorgfältig zu lesen. Sämtliche Kosten – auch zusätzliche Extras – und sonstige Teilnahmebedingungen sollten vorher zusammengetragen und geprüft werden. Bei Ungereimtheiten am besten Angehörige, Betreuer oder die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale um Rat fragen. Im Zweifel sollten Interessenten lieber auf eine Teilnahme verzichten.
> Gerissene Verkaufstaktik: Veranstalter von Kaffeefahrten haben nichts zu verschenken, sondern treiben mit Rentnern und Pensionären ein für sie einträgliches Spiel. Zusätzlich treiben sie mit den ermittelten Adressdaten oft noch einen regen Handel. Ihre Verkaufsveranstaltung findet häufig in einem abgelegenen Lokal statt, damit möglichst niemand zu einem interessanteren Ort entschwindet. Während einer mehrstündigen Präsentation werden Teilnehmer von geschulten Verkäufern geschickt zum Kauf von zweifelhaften Produkten – etwa Rheumadecken, Werkzeug oder Küchengeräten – zu meist völlig überzogenen Preisen animiert. Verläuft das Geschäft nicht so einträglich wie erhofft, werden potenzielle Käufer oft aggressiv von den Verkäufern bedrängt.
> Teilnahme und Kauf kein Zwang: Gäste einer Verkaufsveranstaltung können sich jedoch durchaus während der Warenpräsentation absetzen und bis zur Rückfahrt etwas anderes unternehmen. Sie haben trotzdem einen Anspruch auf sämtliche Leistungen – etwa auf Verpflegung und Rücktransport –, die sie gebucht und bezahlt haben. Sie müssen auch nichts kaufen. Falls Teilnehmer daran gehindert werden, den Veranstaltungsraum zu verlassen, sie womöglich sogar bedroht werden, sollte sich niemand scheuen, die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen und Anzeige wegen Nötigung zu erstatten. Hilfreich ist es bei Problemen, vorsorglich die Namen des Busunternehmers und des Fahrers sowie das Kennzeichen des Busses für eine Beschwerde zu notieren.
> Unterschrift und Anzahlung tabu: Sinnvoll ist auch, Kaufvertrag und Werbematerial erst mal mit nach Hause zu nehmen, um einen Vertrag in Ruhe prüfen sowie Preis und Qualität mit anderen Waren vergleichen zu können. Hierbei ist höchste Vorsicht geboten bei Anbietern, die in ihren Unterlagen lediglich eine Postfachadresse oder einen Firmensitz im Ausland angeben. In solchen Fällen ist eine rechtliche Verfolgung meistens aussichtslos.
> Widerrufsrecht: Wird ein Warenkauf im Nachhinein bereut, weil der Preis der neuen Heizdecke zu hoch erscheint oder Zweifel an der angepriesenen Wunderwirkung von Fitness-Pillen aufkommen, können Käufer in der Regel innerhalb von 14 Tagen, nachdem ein Vertrag vereinbart wurde beziehungsweise sie die gekaufte Ware in den Händen halten, ohne Begründung vom Kaufvertrag Abstand nehmen. Wurden sie nicht ordnungsgemäß über ihr Recht auf Widerruf informiert, haben sie sogar ein Jahr und 14 Tage Zeit, um sich von der Vertragsverpflichtung zu lösen. Käufer sollten bei der Entgegennahme eines Vertrages immer auf das Datum achten. Unseriöse Anbieter versuchen oft, das Widerrufsrecht durch Zurückdatierung auszuhebeln. Wichtig für Reklamationen und Rücktritt ist auch, dass der Name der Firma, einer verantwortlichen Person, die Anschrift und nicht nur ein Postfach im Kaufvertrag angegeben sind.
Verbraucherzentrale berät
Weitere Auskünfte und persönliche Hilfe bei dubiosen erscheinenden Bustouren gibt’s online unter www.verbraucherzentrale.nrw/kaffeefahrten oder bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Düsseldorf, Immermannstraße 51.