Sieg für Raucher Friedhelm in Düsseldorf: Er darf wohnen bleiben
Das Landgericht Düsseldorf hat am Mittwoch endgültig darüber entschieden, dass der als „Raucher Friedhelm“ bekannte Mann in seiner Mietwohnung bleiben darf. Die Klage der Wohnungseigentümerin wurde abgewiesen.
Dreizehn Zeugen wurden von der Berufungskammer der Landgerichts Düsseldorf vernommen und danach stand für das Gericht fest: Friedhelm Adolfs hat sich nicht vertragswidrig verhalten und darf in seiner Wohnung in Düsselthal bleiben. Damit hatte die Vermieterin kein Recht ihm zu kündigen. Sie hatte dem rauchenden Mieter vorgeworfen für den Tabakgeruch im Treppenhaus verantwortlich zu sein und ihn deshalb fristlos vor die Tür setzen wollen. .
Das Gericht vertrat die Überzeugung, dass eine fristlose Kündigung nur dann zulässig sei, wenn der Mieter nachhaltig den Hausfrieden störe. Das Rauchen in einer Mietwohnung sei noch nicht vertragswidrig. Erst wenn der Raucher das Gebot der Rücksichtnahme nicht genügend beachtet, indem er nicht ausreichend lüftet oder die Asche nicht entsorgt, läge ein vertragswidriges Verhalten vor. Die Beweisaufnahme des Landgerichts hatte zwar ergeben, dass es im Treppenhaus des Mietobjekts grundsätzlich nach Rauch riechen würde, dies aber nicht ausschließlich den Beklagten zugeordnet werden konnte.
Die Kammer fasste zusammen, dass die Beweisaufnahme kein so klares Bild über nachhaltige Störungen oder nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigungen durch den Raucher Friedhelm A. ergeben habe, dass eine Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar wäre. Die Beeinträchtigungen im Treppenhaus seien nach den Bekundungen der Zeugen unter dem Eindruck des vorliegenden Räumungsrechtsstreits auch geringer geworden.
Aktenzeichen 23 S 18/15. Eine Revision wurde nicht zugelassen.