Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Klage stattgegeben: Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Düsseldorf
Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Urteil erstritten, dass ein Diesel-Fahrverbot nach sich ziehen wird. Die DUH klagte gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Das Gericht hat der Klage in vollem Umfang stattgegeben.
Nun soll es schnell gehen
Mit dem am Dienstag (13.9.) verkündeten Urteil der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist die Bezirksregierung Düsseldorf nun in der Pflicht, den seit Anfang 2013 geltenden Luftreinhalteplan Düsseldorf so ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für das gesundheitsschädliche Schwefeldioxid in Düsseldorf enthält.
Damit ist auch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge möglich. Die rechtlichen Instrumentarien sind mit dem Einfahrtverbotszeichen (VZ 251) ergänzt mit einem Zusatzschild, nach dem dieses Einfahrtverbot für Dieselfahrzeuge gilt, bereits vorhanden. Die Bezirksregierung darf sich nicht darauf zurückziehen, die Einführung einer Blauen Plakette durch den Bundesgesetzgeber abzuwarten. Allerdings hat die Kammer gegen das Urteil sowohl die Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster als auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
In Berlin beim Bundesumweltministerium sieht man die Lage als nicht so dringend an und hat vorerst auf die Einführung der blauen Plakette für Dieselfahrzeuge verzichtet. Eine Arbeitsgruppe der Verkehrsministerkonferenz soll bis zum Herbst Alternativvorschläge ausarbeiten.
Ob es demnächst eine zusätzliche blaue Plakette geben wird bleibt abzuwarten
Die mündlichen Urteilsbegründung des Gerichts
Bereits seit 2010 gelte für Stickstoffdioxid der über ein Jahr gemittelte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser Wert werde in Düsseldorf insbesondere an dem Messpunkt Corneliusstraße seit Jahren überschritten. Trotz zahlreicher Maßnahmen in den Luftreinhalteplänen 2008 und 2013 wie beispielsweise der „Grünen Umweltzone“ habe er 2015 immer noch bei 59 Mikrogramm pro Kubikmeter gelegen. Die staatliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit fordere jedoch eine schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwertes. Dem werde der aktuelle Luftreinhalteplan angesichts des großen Verursachungsanteils von Dieselfahrzeugen nicht mehr gerecht: Er müsse daher binnen eines Jahres fortgeschrieben werden. In diesem Rahmen müssten insbesondere auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich geprüft und abgewogen werden. Der Einführung der „Blauen Plakette“ auf Bundesebene bedürfe es hierfür nicht zwingend. Vielmehr enthalte das geltende Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrecht bereits heute schon entsprechende Grundlagen (Aktenzeichen 3K 7695/15).
Kritik der DHU an Stadt und Land
"Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Stadt Düsseldorf können sich nach dieser schallenden Ohrfeige nicht länger hinter der Untätigkeit der Bundesregierung verstecken. Wir empfehlen allen übrigen von Dieselabgas belasteten Städten ähnlichen Urteilen zuvorzukommen und Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die DUH hat 15 Klagen wegen Überschreitungen der Grenzwerte beim Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) gegenüber den verantwortlichen Ländern bzw. beigeladenen Städten eingereicht und bisher alle Verfahren gewonnen.
"Dies ist das erste Urteil in Deutschland, das Fahrverbote für Dieselfahrzeuge den Weg ebnet. Es wird richtungsweisend sein für die gesamte weitere Rechtsprechung", so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH im Verfahren vertreten hat.
"Dieses Urteil ist ein klares Signal an die Autohersteller, ihren Kunden saubere Autos zu verkaufen und die Bestandsfahrzeuge so nachzubessern, dass sie auf der Straße sauber sind", so der Internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich.
Die Klage
Am 17. November 2015 hatte die DUH beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Grund ist die noch immer hohe Belastung der Luft in Düsseldorf mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Der seit 2010 geltende Grenzwert von 40 µg/m3 NO2 im Jahresdurchschnitt wurde in der Landeshauptstadt seitdem an verkehrsnahen Messstationen erheblich überschritten. Ziel der Klage war es, die Bezirksregierung zu veranlassen Maßnahmen zu treffen, dass sich die gesundheitsschädliche Luftbelastung in Düsseldorf verringert und die EU-weit geltenden Grenzwerte für NO2 im Stadtgebiet eingehalten werden.