Gepriesen sei das Deutsche Rote Kreuz
Das Lob des Tages, nein, das der Woche, gebührt dem Düsseldorfer Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes. Einem DRK-Fahrer hat es in Kaiserswerth nämlich gefallen, minutenlang einen städtischen Notarztwagen mit laufendem Motor in einem absoluten Halteverbot zu parken. Ohne Not, ohne Einsatz.
Warum er so was tut?
Ganz einfach: Die städtische Feuerwehr überlässt dem DRK den Notarztwagen. Denn das DRK ist vertraglich im städtischen Rettungsdienst integriert. Das nutzt der DRK-Fahrer aus. Während sein Beifahrer so etwas wie ein privates Päckchen in die Post trägt, verletzt der Beifahrer gleich zwei bußgeldbewehrte Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Wer jetzt nach einem gerechten Knöllchen ruft, verkennt wohl bösartig die Hintergründe. Das DRK nennt das Fehlverhalten “kleine Angelegenheiten” regeln, die sich ansonsten mit den Dienstzeiten nicht vereinbaren lassen. Und kann jovial “in Anbetracht der ganz außerordentlichen Belastung, denen Kollegen im Rettungsdienst ausgesetzt sind, großes Verständnis dafür aufbringen”.
Recht und Gesetz?
Bleiben auf der Strecke. Nicht einmal eine Streifenwagen-Besatzung der Polizei (mit weitaus größerer Belastung) leistet sich unter diesen Umständen auch nur den Kauf von Briefmarken. Neben dem Knöllchen gäbe es ein Disziplinar-Verfahren. Nichts davon beim DRK.
Und warum dann das große Lob?
Nun ja. Diese “kleinen Angelegenheiten”, so wertet es das DRK verherrlichend, geschehen “in ständiger Einsatzbereitschaft für den Bürger”.