Düsseldorfer EG muss keinen Schadenersatz an Ex-Spieler Michael Davies zahlen
Das Arbeitsgericht Düsseldorf versagte dem ehemaligen Spieler Michael Davies am Freitag (2.9.) den verlangten Schadenersatz von der DEG. Der Eishockey-Profi war im Winter 2014/2015 wegen Doping gesperrt worden und klagte gegen seinen EX-Club, da er ihm Pflichtverletzung in Bezug auf die Einholung einer Ausnahmegenehmigung für ein Medikament vorwarf.
„Wie von uns erwartet, ist das Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen der DEG vollumfänglich gefolgt“ erklärte Stefan Adam, Geschäftsführer der DEG Eishockey GmbH, nach dem Urteil.
Michael Davis nahm damals ein Stoffwechselpräparat, für das seiner Meinung nach, die DEG-Ärzte eine medizinische Ausnahmegenehmigung hätten einholen müssen. Diese ist aber bei der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) nicht eingegangen und so wurde er bei einer Dopingskontrolle positiv getestet und mit einer Spielsperre belegt.
Das Gericht sah keinen Ursachenzusammenhang zwischen der behaupteten Pflichtverletzung der DEG und den etwaigen Schäden in Form von entgangenen Gewinn, Ruf- und Imageschäden sowie Rechtsverfolgungskosten. 244.000 Euro wollte Davis vor Gericht erstreiten, nun ging er leer aus. Nach Auffassung des Gerichts seien die für den Fall einer Verletzung im Arbeitsvertrag vorgesehenen Klauseln zur medizinischen Betreuung auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anzuwenden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Kläger hat die Möglichkeit, Berufung beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf einzulegen.