Düsseldorfer Ordnungsdienst nimmt Hundehalter an die Leine
In den letzten beiden Juli-Wochen hatten die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) verstärkt die Hundehalter und ihre Vierbeiner im Blick. Das positive Ergebnis: 95 Prozent hielten sich an die Vorschriften.
Rund 1200 Hundehalter wurden von den OSD-Streifen überprüft, ob sie Hunde ordnungsgemäß angeleint waren oder unerlaubte Bereiche betreten wurden. Fünf Mal sprachen die Mitarbeiter Bußgelder aus, da die Halter mit ihren Tieren auf Spielplätzen angetroffen wurden. 57 Halter ließen ihre Hunde frei laufen und wurden deshalb verwarnt. Damit verstießen nur rund fünf Prozent der Kontrollierten gegen die Vorschriften.
Der Düsseldorfer Bußgeldkatalog sieht für die Verstöße keine einfachen Verwarnungen vor, sondern belegt diese mit Bußgeldern zwischen 100 und 150 Euro zuzüglich Verwaltungsgebühr. Aus diesem Grunde wurde im Jahr 2016 bis jetzt bereits 306 Halter wegen Verstößen gegen die Anleinpflicht verwarnt. Im gesamten Jahr 2015 waren es 725 Fälle. Einzelheiten zu Verwarn- und Bußgeldern in Hundeangelegenheiten finden sich im Internet hier.
Auch auf diesen Flächen dürfen Hunde nur dann unangeleint geführt werden, wenn die Bestimmungen des Landeshundegesetzes zu Hunden bestimmter Rassen oder zu gefährlichen Hunden eingehalten werden. Gleiches gilt auch für zahlreiche Uferzonen des Rheins, ausgenommen Naturschutzgebiete.