Düsseldorfer Landgericht weist Millionenklage ab: Der Flughafen muss nicht für PFT-Verseuchung zahlen
Angler dürfen Fische aus ihrem Teich nicht essen. Gärtner müssen ihr Gemüse seit mehreren Jahren schon verbrennen: Eine große Fahne der giftigen Industriechemikalie PFT vergiftet den Boden westlich des Düsseldorfer Flughafens. Die Verseuchung stammt aus dem jahrelang bedenkenlos eingesetzten Löschschaum der Flughafenfeuerwehr. Einem auf Schadenersatz klagenden Anwohner zeigte das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag dennoch die kalte Schulter. Kein Schadenersatz, entschieden die Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwohner machte geltend, wegen der großräumigen Versuchung sei sein Grundstück unverkäuflich. Er wollte vor Gericht deshalb einen siebenstelligen Betrag als Schadenersatz erstreiten. Doch das bleibt vorerst ein Millionentraum.
"Kläger nicht unmittelbar betroffen"
Die Landgerichtskammer stützte sich in ihrem Urteil im Wesentlichen auf zwei Argumente. Zum einen sei der Einsatz von PFT in Löschschaum bis zum Jahr 2007 erlaubt gewesen. Der Flughafen habe also nichts Verbotenes getan und dadurch Dritte geschädigt. Und: Vergiftet sei das Grundwasser – das dem Kläger aber gar nicht gehöre. Er sei also gar nicht unmittelbar betroffen.
Flughafen hat Millionen zurückgestellt
Erst im vergangenen Jahr hatte der Düsseldorfer Flughafen öffentlichkeitswirksam eine Filteranlage in Betrieb genommen, um Boden und Grundwasser zu säubern. Bis dahin – so recherchierten Journalisten, wurden Jahr für Jahr, Rückstellungen gebildet, um für Schadenersatzforderungen gewappnet zu sein.
Karte: Stadt Düsseldorf