Düsseldorf: Tag gegen Lärm "So geht leise!" wird mit Sirenenprobealarm kombiniert
Der "Tag gegen Lärm" ist seit 1998 einmal jährlich im April und folgt beim Datum dem "International Noise Awareness Day" in den USA. Am Mittwoch (27.4.) wird es Deutschlandweit mehr als 150 Aktionen gegen den Lärm geben. Auch in Düsseldorf: Dort testet die Feuerwehr um 11 Uhr 78 Warnanlagen und lässt dafür die Sirenen heulen.
Die Dezernentin Helga Stulgies ist für Umwelt und Feuerwerh zuständig
"So geht leise!" lautet der diesjährige Slogan des Tags gegen Lärm am Mittwoch (27.4.). Das Düsseldorfer Umweltamt macht an diesem Tag darauf aufmerksam, dass Verhaltensänderungen ein Schlüssel zu weniger Lärm sind. "Jeder hat es in der Hand, Lärm zu verringern. Die Stadt Düsseldorf unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger dabei", betont Umweltdezernentin Helga Stulgies, in deren Ressort auch die Feuerwehr fällt. Warum ausgerechnet dieser Tag für den Sirenenprobealarm der Feuerwehr für den Test von 78 Warnanlagen ausgewählt wurde, ist nicht bekannt.
Sirenenprobealarm
Der Probealarm beginnt um 11 Uhr mit dem Signal "Entwarnung" mit einem Dauerton von einer Minute. Um 11.06 Uhr erfolgt das Signal "Warnung: Radio einschalten" mit einem auf- und abschwellendem Dauerton von etwa einer Minute. Um 11.12 Uhr endet der Probealarm mit dem erneuten Signal "Entwarnung". Mit dem Probealarm überprüft die Feuerwehr das Sirenensystem. Die Bevölkerung soll im "Ernstfall" durch das Heulen der Sirenen dazu aufgefordert werden, Gebäude aufzusuchen und die Radios einzuschalten, um dort Warn- und Verhaltenshinweise zu erfahren. Dies gilt zum Beispiel bei Unfällen auf dem Rhein, bei Großeinsatzlagen oder im Falle von Schadstofffreisetzungen.
Mehr Informationen gibt es am Gefahrentelefon 0211.3 889 889 und auf den Facebook-Seiten der Landeshauptstadt und der Feuerwehr.
Tag gegen den Lärm
Mit dem Anti-Lärm-Aktionstag „So geht Leise!“ möchte das Umweltamt eigentlich aufzeigen, dass Verhaltensänderungen ein Schlüssel zu weniger Lärm sind. Dabei hat es jeder Bürger in der Hand Ruhezeiten zu beachten und sich bei der Anschaffung von Geräten für leisere Varianten zu entscheiden.
Folgende Ruhezeiten gelten in Düsseldorf:
Rasenmäher, Heckenschere, Hochdruckreiniger, dürfen nicht von 20 bis 7 Uhr des Folgetages und nicht an Sonn- und Feiertagen eingesetzt werden.
Laubbläser/-sammler, Freischneider und Grastrimmer mit Verbrennungsmotor dürfen werktags nicht von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und von 17 bis 7 Uhr zum Einsatz kommen. An Sonn- und Feiertagen ist ihr Einsatz komplett verboten.
Freischneider, Grastrimmer und Laubbläser mit Umweltzeichen sollten werktags nicht von 20 bis 7 Uhr verwendet werden und ganztägig nicht an Sonn- und Feiertagen
Als städtisches Konzept zur Lärmbekämpfung wird der Entwurf zum Lärmaktionsplan in wenigen Wochen der Öffentlichkeit zur Beteiligung vorgestellt. Die Überlegungen konzentrieren sich auf rund 30 Straßenabschnitte, die sich als Belastungsschwerpunkte in der Innenstadt befinden. Dabei geht der Stadt vorrangig um passiven Lärmschutz durch den Einbau von schallgedämmten Fenstern und Lüftungseinrichtungen.