Asylpaket II in Berlin beschlossen – so stimmten die Düsseldorfer Bundestagabgeordneten
Die Düsseldorfer Bundestagsabgeordneten haben unterschiedlich zum Asylpaket 2 abgestimmt, das von der großen Koalition in nur einer Woche durch den Bundestag gepeitscht wurde. SPD-Mann Andreas Rimkus stimmte gegen den Gesetzentwurf. Die beiden CDU-Vertreter, Sylvia Pantel und Thomas Jarzombek, stimmten demgegenüber für die Verschärfungen. Sahra Wagenknecht von der Linken nahm nicht an der Bundestagssitzung teil.
Das Gesetzespaket enthält keine Maßnahme, die den Schutz von Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisenregionen zu verbessern. Stattdessen gibt es zahlreiche Verschärfungen. Eilverfahren in besonderen Aufnahmezentren schränken die Arbeit von Rechtsanwälten und den Widerspruch vor Gerichten ein. Familien werden auf Jahre voneinander getrennt. Abschiebungen von Flüchtlingen in ihre Herkunftsstaaten sollen trotz schwerer Traumata möglich sein.
Beschleunigung contra fair und gründlich
Die neuen „besonderen Aufnahmezentren“ (BAE) sollen Asylsuchende aus „sicheren Herkunftsstaaten“, FolgeantragstellerInnen und Asylsuchende ohne Identitätsdokumente aufnehmen, bei denen die Behörden eine Vernichtung der Dokumente vermuten. In den Zentren sollen Asylverfahren im Schnelldurchgang exerziert werden. Kritiker befürchten, dass Schutzsuchende eiligst durch die Verfahren geschleust werden und bei Flüchtlingen ohne Pässe die Fluchtgründe nicht genau geprüft werden.
Familientrennung auf Jahre
Besonders hart trifft das Asylpaket II subsidiär Geschützte. Ihr Anspruch auf Familiennachzug wird für zwei Jahre ausgesetzt. Damit werden Familien und Kinder auf die gefährlichen Fluchtrouten gezwungen. Laut UNHCR machen Frauen und Kinder inzwischen mehr als die Hälfte aller Ankommenden auf den griechischen Inseln aus. Die Überfahrt ist lebensgefährlich: Seit Anfang 2016 sind bereits über 400 Menschen, darunter auch viele Kinder, im Mittelmeer gestorben.
Abschiebungen von Kranken
Hinzu kommen neue, verschärfte Abschieberegeln. Nur noch lebensbedrohliche Erkrankungen sollen ein Abschiebehindernis darstellen, die Bundesregierung verweist Betroffene auf „inländische Gesundheitsalternativen“, die angeblich in den Herkunftsländern bestehen. Tastsächlich aber ist es in vielen Staaten nicht einfach so möglich, von einem Gebiet in das nächste zu gelangen und dort medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. So sind in Afghanistan viele Wege unpassierbar oder unsicher. Die Bundesregierung will psychologische Gutachten nicht mehr anerkennen und Posttraumatische Belastungsstörungen nicht als schwere Erkrankung werten.