Düsseldorf dreht am Riesenrad: Außerordentliche Ratssitzung?
Am Montag (4.1.) beantragte die Fraktion der Tierschutzpartei/FREIE WÄHLER eine Sondersitzung des Stadtrats, um das Aufstellen des Riesenrads auf dem Corneliusplatz zu überprüfen. Der Grund: Da die Aufstellung des Riesenrades eine Gefahr für die Tierwelt des Hofgartens darstellt, sieht die Fraktion keine andere Möglichkeit das Leben vieler Tiere zu retten.
Nach Gemeindeordnung haben jede Fraktion oder ein Fünftel aller Ratsmitglieder das Recht, eine außerordentliche Ratssitzung zu verlangen.
Die Stadt reagierte heute auf den Antrag mit der Aussage, der Ordnungs- und Verkehrsausschuss tage am 13. Januar und der Umweltausschuss am 14. Januar. Beide Ausschüsse sollen über die Genehmigung der Verwaltung, das Riesenrad vom 28.1. bis 28.2.16 auf dem Corneliusplatz aufzustellen, beraten.
Das ist für Torsten Lemmer, Fraktionsgeschäftsführer der Tierschutzpartei, aber keine Option. Die Ausschüsse würden mutmaßlich die Zuständigkeit diskutieren und sollte eine Fraktion Beratungsbedarf anmelden, sei mit keinem Beschluss zu rechnen. Auch eine Sitzung des Ältestenrates sieht er nicht als Alternative an, da dort lediglich Empfehlungen ausgesprochen würden. Die Politik müsse jetzt eingreifen und das ginge nur mit einer Ratssitzung oder dem Einlenken des Oberbürgermeisters und einem Widerruf der Riesenrad-Genehmigung.
Thomas Geisels Versuch, die Befürchtungen durch eine Überprüfung der Tiersituation nach dem Aufbau, zu entkräften, fand bei den Tierschützern keinen Anklang. „Den Tod auch nur eines Tieres billigend in Kauf zu nehmen, darf nicht sein“, erklärte Torsten Lemmer.
Notfalls würden die Tierschützer vor dem Verwaltungsgericht klagen, sollte es keine Sondersitzung des Stadtrates geben. Das Recht, die Debatte im Stadtrat zu führen sei in der Gemeindeordnung verbrieft. Das gelte auch für kleine Fraktionen.
Die Bevölkerung wähnen die Tierschützer auf ihrer Seite. Das Bewusstsein für den Tierschutz sei enorm gestiegen und es müsse selbstverständlich werden, bei allen Verwaltungsbeschlüssen auch das Tierwohl zu berücksichtigen.