Düsseldorfer Arbeitsgericht untersagt Flugbegleitern den Streik – aber nur für Dienstag
Im Arbeitskampf mit den Flugbegleitern hat die Lufthansa vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf einen Teilerfolg errungen – der aber ohne Auswirkungen auf den Flugplan blieb. Die erste Kammer des Arbeitsgerichts gab einer einstweiligen Verfügung statt und untersagte den Streik – für Dienstag (10.11.). Am Mittwoch (11.11.) geht der Streik normal weiter. Dann sollen 32 von 36 Lufthansaflügen in Düsseldorf ausfallen.
Da die Gerichtsentscheidung erst am späten Nachmittag bekannt wurde, hätte nach Angaben eines Lufthansasprechers gegenüber report-D eine Maschine in Düsseldorf in die Luft gebracht werden können. Rein theoretisch. Denn praktisch war der Flug gestern als annulliert in die Liste eingetragen worden. Es gab also niemanden, der darauf gebucht war.
"Streikziele nicht hinreichend bestimmt"
„Dennoch stärkt das unsere Position“, sagte der Lufthansasprecher. Das Düsseldorfer Arbeitsgericht hatte die Streikmaßnahmen für rechtswidrig, da die Gewerkschaft ihre Streikziele nicht hinreichend bestimmt formuliert habe. Es könne dahinstehen, ob die Anforderungen, die an ein annahmefähiges Vertragsangebot zu stellen seien, erfüllt sein müssten. Die Tarifziele müssten jedenfalls klar und ohne Widerspruch benannt werden. Dies habe die Flugbegleitergewerkschaft UFO nicht getan. Es bleibe unklar, ab welchem Mindestalter, nach welcher Wartezeit und für welchen Zeitraum Versorgungsleistungen gewährt werden sollten.
Für den Abend wird eine weitere Gerichtsentscheidung erwartet. Dann hat das Arbeitsgericht Darmstadt das Wort. Die Lufthansa hatte am Montagabend ihr Angebot an die Flugbegleiter durch eine höhere Einmalzahlung nachgebessert.
Foto: Lufthansa PR