Düsseldorf kann nun Heimat für die Familie von Levon C. werden
Die Härtefallkommission des Landes NRW hat sich für das Bleiberecht des armenischen Arztes Levon C. und seiner Familie ausgesprochen. Seit 2012 kämpfte die Flüchtlingsinititative STAY! mit der Familie für ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland. Das Ausländeramt hatte die Asylanträge der Familie abgelehnt, obwohl Levon in Armenien verfolgt, misshandelt und mit dem Tod bedroht wurde.
Nach Aussagen von Amnesty International werde in Armenien bis heute noch Oppositionelle verfolgt. Es gibt Anschuldigungen wegen Gewalt im Polizeigewahrsam und Verfolgung von Regierungskritikern. Levon wurde aufgrund politischer Aktivitäten in der Oppositionspartei Armenischer Nationalkongress 2011 festgenommen und so schwer misshandelt, das er ein Schädelhirntrauma erlitt. Auch seine Frau Varduhi wurde verfolgt und bedroht. Ihnen gelang die Flucht nach Deutschland und sie stellten einen Antrag auf politisches Asyl, der im Oktober 2012 als unbegründet abgelehnt wurde.
Viele Unterstützer, unter ihnen auch Oberbürgermeister Thomas Geisel, setzten sich für ein Bleiberecht der Armenier ein. Levon hätte seine abschließende Ausbildung zur Anerkennung als Arzt im Marienhospital beginnen können, wenn sein Status geklärt gewesen wäre. Varduhi studierte der Heine-Heinrich-Universität, um sich ihren in Armenien erworbenen Abschluss in Pharmazie anerkennen zu lassen. Im September 2013 wurde in Düsseldorf ihr Sohn David geboren.
Bereits 2014 gab es eine positive Entscheidung des Petitionsausschusses des Landtages, doch auch diese reichte der Ausländerbehörde Düsseldorf nicht aus, um das Verfahren zu beenden. Erst jetzt durch die Empfehlung der Härtefallkommission des Landes NRW steht der Zukunft der Familie nichts mehr im Wege.
„Wir freuen uns sehr, dass Levon und Varduhi endlich sicher und mit einer Perspektive in Düsseldorf bleiben können. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Unterstützern“, erklärt Oliver Ongaro von STAY!, „Die Verfahrensweise der Ausländerbehörde Düsseldorf sehen wir weiter als sehr kritisch und hoffen, dass in ähnlich gelagerten Fällen schneller im Sinne der Antrag stellenden Flüchtlinge entschieden wird.“