Düsseldorfer Landgericht mildert Urteil gegen fiftyfifty-Verkäufer ab
Ein Amtsgerichts-Urteil gegen den 51-jährigen fiftyfifty-Verkäufer Jörg H. ist am Donnerstagmittag (13.8.) durch die nächsthöhere Instanz juristisch abgemildert worden. Statt einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung wurde A. zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 960 Euro verurteilt.
Allerdings sah es auch das Landgericht als erwiesen an, dass der einarmige Mann im September 2014 zwei Mitarbeiter des Städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) angegriffen und beleidigt hat. Der Angeklagte bestreitet das; sein Anwalt Rainer Felkl hatte beantragt, das Urteil der ersten Instanz aufzuheben. Aus seiner Sicht gab es zu viele Widersprüche in den Aussagen der OSDler.
Es begann mit einer Flasche Bier an einer Rheinbahn-Haltestelle
Am Dienstag, 17. September 2014, war es vor einem Kiosk auf der Friedrich-Ebert-/ Ecke Konrad-Adenauer-Platz vor dem Hauptbahnhof zu einer Auseinandersetzung zwischen dem fiftyfifty-Verkäufer und Mitarbeitern des OSD gekommen. Jörg H. verließ gegen 22.30 Uhr mit einer geöffneten Flasche Bier den Kiosk und wurde von Mitarbeitern des OSD angehalten. Der Vorwurf lautete: Verstoß gegen Paragraph 3 der Düsseldorfer Straßenordnung, Biertrinken an einer Haltestelle. Jörg H. goss daraufhin sein Bier aus und stellte die Flasche neben einen Mülleimer. Dennoch sollte H. nach einem Platzverweis die Haltestelle verlassen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung fühlten sich die OSDler beleidigt und wollten die Personalien von H. aufnehmen.
Schilderungen gehen weit auseinander
Nach Angaben der OSDler habe A. sie angepöbelt, bespuckt und angegriffen. Der Beschuldigte bestritt dies bis zum Schluss unter Hinweis darauf, dass ihm der linke Arm fehle. Er machte geltend, dass er die Ordnungsamtsmitarbeiter aufgrund seiner körperlichen Unterlegenheit gar nicht hätte angreifen können. Sein Rechtsanwalt hatte deshalb im Plädoyer gefordert, das Urteil des Amtsgerichts aufzuheben; die Vertreterin der Staatsanwaltschaft setzte sich dafür ein, das Urteil voll umfänglich zu bestätigen.
Beiden mochte das Gericht nicht folgen. Zwar gebe es keinen Grund daran, an den Aussagen der OSDler zu zweifeln. Auch glaube man, dass der Angeklagte durchaus mit Tritten körperlich gegen andere vorgehen könne. Ihm wurde jedoch zu Gute gehalten, dass die Situation damals offenbar eskaliert sei. Zudem habe er sich in jüngerer Vergangenheit weitgehend straffrei geführt. Deshalb werde die Strafe abgemildert. Gegen das Urteil von Donnerstag ist eine Revision möglich.
fiftyfifty fordert eine Überarbeitung der Düsseldorfer Straßensatzung
„Jörg wäre überhaupt nicht vom OSD aufgehalten worden, wenn er nicht offensichtlich arm aussähe. Einem Anzugträger wäre das nicht passiert“, erklärte Oliver Ongaro, Streetworker beim Straßenmagazin fiftyfifty. „Wir fordern die neue Ratsmehrheit auf, die Düsseldorfer Straßensatzung, der die Maßnahmen des OSD zu Grunde liegen, zu ändern. Der Paragraph 6 muss gestrichen werden.“ In diesem Paragraphen wird „Störendes Verhalten auf Straßen und in Anlagen“ untersagt.