Kirmes in Düsseldorf: Fahrrad abgeschleppt – was nun?
Nachschlag zur Kirmesbilanz vom Ordnungsamt: An den Kirmestagen wurden 90 Fahrräder entfernt, die verbotenerweise im Bereich von Rettungswegen abgestellt waren.
„Auto abgeschleppt – was nun“ kommt so oft vor, dass die Vorgehensweise, wie die Besitzer wieder an ihr Fahrzeug kommen, sogar auf der Internetpräsenz der Stadt beschrieben ist. Der gleiche Sachverhalt für Fahrräder steht dort nicht. Viele Fahrrad-Parksünder hielten ihr Rad für geklaut.
Parkverbot für Zweiräder
Auf der größten Kirmes am Rhein wiesen viele Hinweisschilder darauf hin, dass die Rettungswege freizuhalten seien und abgestellte Fahrzeuge entfernt werden. Offenbar glaubten viele Fahrradbesitzer nicht an diese Konsequenz und begaben sich auf die Suche, nach ihren Zweirädern. Der erste Weg führte meist zur Kirmeswache der Polizei, wo die Rädern nach ihrer Entfernung auch eine erste Station machten. 70 der 90 Fahrräder wurden dort von den Besitzern wieder in Empfang genommen.
Kein Bußgeld aber auch kein Ersatz für das zerstörte Schloss
Sebastian Veelen vom Ordnungsamt erklärt gegenüber report-D, dass die Halter kein Bußgeld bezahlen mussten, da dies im Bußgeldkatalog nicht vorgesehen sei. Allerdings geht das zerstörte Fahrradschloss allein zu Lasten des Halters, dafür gibt es keine Entschädigung. Schließlich waren die Räder falsch geparkt und damit tragen die Fahrer die Konsequenzen.
Den Rest gibt es im Fundbüro
Die 20 nicht abgeholten Räder kommen nun ins Fundbüro, wo überprüft wird, ob ein Eigentümer ermittelt werden kann. Ist dies der Fall, wird der Eigentümer benachrichtigt. Ansonsten warten die Fährräder auf ihre Abholung oder irgendwann auf die nächste Fahrradversteigerung.