Das Gallische Dorf im Düsseldorfer Norden: der RRX in Angermund
Die Bürger von Angermund kämpfen nicht gegen die Römer. Sie kämpfen für ihren Schlaf und ihre Gesundheit und ihr „Gegner“ ist dabei die Bahn AG.
Dass Bahnverkehr in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Verkehrsfaktor ist, wird nicht in Frage gestellt. Der Ausbau der Infrastrukur mit dem Rhein-Ruhr-Express (RRX) ist nötig und wird vom Bund als intelligentes Konzept für die wachsenden Verkehrsströme gesehen. Der Bund finanziert das Vorhaben, das mehrere Genehmigungsstufen durchlaufen muss. Die Planungen werden von der Bahn betrieben.
Bahn AG: Eine Phase des Bau-Plans ist der Dialog
Im ersten Schritt wurde im Frühjahr mit den Bürgern in Angermund der Dialog gesucht. In Bürgerforen wurde den Menschen vorgestellt, was in Planung ist. Dabei erfuhren die Angermunder von Lärmschutzmaßnahmen, die Dreifachverglasung in ihren Wohnungen, Lüfter für Frischluftzufuhr in den Schlafzimmern und den Anblick einer meterhohen Lärmschutzwand vorsehen. Die Initiative Angermund hatte den versprochenen Dialog so verstanden, dass die Vorstellung der Maßnahmen durch die Bahn der Beginn einer Verständigung sei, bei dem auf die Bedürfnisse der Bürger Rücksicht genommen wird.
Eine Alternative
Da die Bahn nicht auf die Verbesserungsvorschläge der Initiative reagiert hat, gab diese eine Alternativplanung in Auftrag. Statt der sogenannten passiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmminderung abseits der Quelle wie Schallschutzfenster, Lüfter oder Ohrstöpsel), die von der Bahn im großen Stil vorgesehen wurden, plante die Initiative einen aktiven Schallschutz in Form eines Gehäuses über den Gleisen. Der Plan wurde von qualifizierten Experten geprüft und für realistisch befunden. Diese Alternative hat zum Ziel, den entstehenden Lärm am Gleis durch eine Einhausung zu kapseln.
Ist Schallschutz eine Frage des Geldes?
In den Unterlagen zum RRX schreibt die Bahn zum Thema Schallschutz „beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden dürfen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind“ (§41 Bundes-Immissionsschutzgesetz). Sie führen aus, dass grundsätzlich aktive Schallschutzmaßnahmen den passiven vorzuziehen sind.
Recht auf Informationen
Nun kommt wieder das Bild vom Anfang: Die Angermunder wollen nicht verstehen, warum ihre Vorschläge nicht gehört und überprüft werden. Die Bahn erklärt, sie sucht den Dialog. Ein runder Tisch, bei dem die Vorschläge diskutiert und fachlich geprüft werden, findet aber nicht statt. Auch Informationen, wie ein aktuelles Schallschutzgutachten, werden der Initiative nicht zur Verfügung gestellt. Dabei haben die Bürger ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Information. Auf dieses Recht haben sie jetzt die Bahn und zahlreiche Institutionen verklagt, um Einsicht in die Unterlagen und Informationen zu erhalten. Dialog sieht anders aus. Eine Sprecherin der Bahn erklärte gegenüber report-D, dass die „DB Projektbau wiederholt ihre Bereitschaft signalisiert hat, auch in den Veranstaltungen der Bürgerinitiative als Gesprächspartner zur Verfügung zu stehen und den aktuellen Planungsstand zu erläutern“.
Richard Kleinofen, Elke Wagner, Alexander Führer und Anwalt Dr. Clemens Antweiler informieren auf einer Pressekonferenz über den aktuellen Stand
KOMMENTAR:
Also alles nur ein Kommunikationsproblem?
Angermund hat keinen Zaubertrank, aber ihr Zusammenhalt wirkt fast wie ein solcher. Zahlreiche Spenden unterstützen die Initiative, die so die Experten und auch eine Anwalt beauftragen kann. Dabei betonen sie ihr Interesse am sachlichen Gespräch und an der klaren Befürwortung des RRX. Aber dies soll nicht zu Lasten der Gesundheit und dem Leben der Angermunder gehen.
Hört sich vernünftig an – oder?
Grafik: Initiative Angermund e.V.