Düsseldorfer Laubentote: Verdacht auf ein Tötungsdelikt hat sich laut Polizei nicht bestätigt
Der Verdacht auf ein Tötungsdelikt im Zusammenhang mit dem Laubenbrand von Düsselthal hat sich nach Auskunft der Polizei bisher nicht bestätigt. Nach dem augenblicklichen Stand der Ermittlungen ist die 51-jährige Laubenbesitzerin durch herabfallende Teile der Stahldecke zu Tode gekommen. Eine für den Nachmittag angesetzte Pressekonferenz wurde abgesagt.
Zur Erinnerung: Am frühen Montagmorgen, kurz nach 3 Uhr, war es in der Kleingartensiedlung an der Eduard-Schloemann-Straße zu einer Verpuffung und anschließend zum Brand in einer Gartenlaube gekommen. Während der Löscharbeiten erhielt die Feuerwehr Hinweise darauf, dass sich eine Person in der lichterloh in Flammen stehenden Hütte aufgehalten habe. Tatsächlich wurden die stark verkohlten Überreste einer weiblichen Leiche unter den Trümmern entdeckt.
Obduktionsergebnis: Die Frau war tot, bevor der Laubenbrand ausbrach
Zunächst war es schwierig, den Leichnam zweifelsfrei zu identifizieren. Dies ist mittlerweile gelungen. Der Verdacht auf eine Straftat kam auf, weil bei der Obduktion keine erhöhte Kohlenmonoxid-Werte in Lunge und Blut der Toten festgestellt werden konnten. Im Umkehrschluss: Die Frau war bereits tot, bevor der Brand ausbrach; sie hat keine Rauchgase mehr eingeatmet. Zudem gibt es erhebliche Verletzungen in der Körpermitte, die auch gewaltsam hätten zugefügt worden sein können.
Für diese Theorie fanden sich jedoch im Rahmen der weiteren Ermittlungen keine weiteren Indizien oder gar Beweise. Die Ermittler verweisen deshalb am Dienstagmorgen darauf, dass es laut dem Gutachten des Brandsachverständigen zunächst eine Verpuffung, einen lauten Knall gegeben habe. Dadurch sei die Stahldecke so stark beschädigt worden, dass Teile davon auf die Frau herabfielen und sie an den Folgen der Verletzungen verstarb.
Offen blieb, ob es sich bei der Verpuffung um einen technischen Defekt gehandelt hat oder die Laube absichtlich mit Gas geflutet wurde.