Ohrfeige für das Landgericht: Raucher Friedhelm bekommt in Karlsruhe recht
Am Ende steckte er sich erst mal eine ordentliche Zigarre an: Raucher-Rentner Friedhelm Adolfs muss vorerst nicht umziehen. Er darf in seiner Wohnung in Düsselthal bleiben. In der Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe war Adolfs am Mittwoch (18.2.) erfolgreich.
Und das Düsseldorfer Landgericht bekam eine schallende Ohrfeige vom Bundesgerichtshof. Der kassierte kühl die Düsseldorfer Urteile zu Lasten des paffenden Rentners, weil weder ein Gutachter hingezogen, noch Schadstoffmessungen veranlasst oder auch nur ein Ortstermin anberaumt wurde. Es sei lediglich ein Zeuge angehört worden. Nach Meinung der Bundesrichter waren die Richter am Düsseldorfer Landgericht also viel zu bequem, als sie die Räumungsklage gegen Raucher Friedhelm bestätigten. Seiner Vermieterin stach der Zigarettengestank aus der Erdgeschosswohnung derbe in der Nase. Sie hatte dem Rentner unter anderem unter Hinweis auf die Gesundheitsgefahren für die Mitbewohner gekündigt.
Nun ist alles auf Anfang gesetzt. Das Landgericht muss den Fall von Friedhelm Adolfs erneut verhandeln, den seine Vermieterin aus der seit Jahrzehnten bewohnten Mietwohnungen werfen wollte. Der Fingerzeig aus Karlsruhe ist eindeutig: Nur wegen einiger schlechter Gerüche geht das nicht. Der Mieterbund rät zu einer außergerichtlichen Einigung. Und Raucher Friedhelm Adolfs hat sich mittlerweile einen elektrischen Luftreiniger angeschafft.