Düsseldorfer prozessiert gegen „Polizei-Brutalität“ in Frankfurt
Vier Stunden lang hat sie am Freitag (23.1.) um die Mittagszeit herum gedauert, die mündliche Verhandlung vor der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt. Dort will, wie report-D berichtete, der Ökonom Axel Köhler-Schnura (65) aus Düsseldorf-Eller mit seiner Klage gegen das Land Hessen die Rechtswidrigkeit eines Polizei-Einsatzes feststellen lassen.
Zu dem war es am 1. Juni 2013 in Frankfurt/Main anläßlich einer „Blockupy“-Demonstration gekommen. Die Einzelrichterin schaute sich zusammen mit den Prozeßgegnern einige Videoaufnahmen an, die teils von der Polizei, teils vom Hessischen Rundfunk stammen. Die Richterin behält indessen ihr abschließendes Urteil zunächst für sich. Sie hat es nicht mündlich verkündet, sondern will es – die Verwaltungsgerichtsord-nung lässt das zu – in den nächsten zwei Wochen den Parteien schriftlich zustellen lassen.
Die Vorgeschichte: Bedrohung und Schutz liegen gerade beim Staat eng beieinander: Das Monopol der Gewalt haben er und seine Organe. Ein Opfer dieses Anspruchs sei er am 1. Juni 2013 in Frankfurt/Main geworden, so berichtet Axel Köhler-Schnura. Der 65-jährige Ökonom aus Düsseldorf-Eller spricht von erlittener „Polizei-Brutalität“.Im Rahmen einer „Blockupy“-Demonstration wollte er unter anderem „seinem Unmut Ausdruck verleihen“, dass „einige wenige Ultrareiche im Interesse ihrer Profite und ihrer Macht die Welt in eine seit 2008 andauernde und nach wie vor unkalkulierbare Krise gestürzt haben“. Er sah sich „einer Armada von hochgerüsteten und vermummten Polizeikriegern“ gegenüber. So schildert er es in seinem subjektiven „Erlebnisprotokoll“.
"Schläge auf Nase und Oberkörper, ein wenig Pfefferspray"
Zitat: „Die friedliche Spannung explodierte. Allerdings nicht durch Hitzköpfe in der Demo, nein durch die Staatsgewalt“. Köhler-Schnura bekam nach eigenen Angaben „nur gering Pfefferspray ab“, wurde aber auf Nase und Oberkörper geschlagen, erlitt eine Prellung. Deswegen hat er Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt erstattet. Die noch immer gegen „Unbekannt“ ermittelt.
Es wurden Zeugen vernommen und Videoaufnahmen ausgewertet, berichtet Behördensprecherin Doris Möller-Scheu: „Die umfangreichen Ermittlungen haben bisher nicht zur einer Täterfeststellung geführt“. Parallel klagt Köhler-Schura vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen das Land Hessen. Er will juristisch festgestellt wissen, dass die staatliche Gewalt, der Polizei-Einsatz also, rechtswidrig war.
Von 30 solcher Verfahren sind etwa 20 bereits entschieden worden: „Keine dieser Klagen hatte Erfolg“, sagt Richterin Gabriele Förster auf Anfrage. Axel Köhler-Schnura bleibt indessen zuversichtlich: „Die Polizeiführung versucht, in umfangreichen Schriftsätzen ihr Verhalten gegenüber dem Gericht zu rechtfertigen“. Selbst „willkürliche und gewalttätige Übergriffe“, in Filmen dokumentiert, seien wortreich verteidigt worden. Im Rahmen der heutigen Verhandlung, so Köhler-Schnura wörtlich, „wird die Unhaltbarkeit dieser Ausflüchte nachgewiesen werden“. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts will noch heute ihr Urteil verkünden.
aktualisiert 24.1., 11 Uhr zur Hauptverhandlung