Verwaltungsrichter kassieren Polizei-Auflagen: Dügida darf wie geplant marschieren
Die Auflagen des Düsseldorfer Polizeipräsidenten für die sogenannte „Dügida“-Demonstration am heutigen Abend gelten nicht. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Montagnachmittag entschieden (AZ 18 L 120/15). Anmelderin Melanie Dittmer hatte gegen die Verkürzung des Demonstrationsweges und das Verbot einer Zwischenkundgebung Beschwerde eingelegt. Gegen die Entscheidung der Düsseldorfer Verwaltungsrichter will die Polizei die nächste Instanz, das Oberwaltungsgericht in Münster anrufen, wie ein Polizeisprecher gegenüber report-D sagte.
Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat im Eilverfahren entschieden: Dügida darf, wie von ihr geplant, denselben Weg nehmen wie am vergangenen Montag. Die Kammer hat auf den am heutigen Montag gestellten Eilantrag der „Dügida“ hin die aufschiebende Wirkung der zugleich eingereichten Klage wiederhergestellt. Das bedeutet, dass die Versammlung ihren angemeldeten Weg nehmen und die Zwischenkundgebung stattfinden darf.
Die Verwaltungsrichter urteilten: Ein etwaiges gewaltsames Vorgehen von Gegendemonstranten sei strafbares Unrecht und von der Polizei zu verhindern sowie ggf. zu verfolgen. Eine fühlbare Beeinträchtigung von Gewerbetreibenden sei angesichts des Veranstaltungszeitpunkts nicht erkennbar. Einschränkungen des Verkehrs seien mit Blick auf den hohen Rang des betroffenen Grundrechts der Versammlungsfreiheit hinzunehmen, zumal die Nahverkehrsbetriebe bereits entsprechende Planungen für eine Umleitung des Personennahverkehrs durchgeführt hätten.
Bereits am Mittag hatte die Rheinbahn an allen Haltestellen und in Durchsagen darauf hingewiesen, dass der Bereich des Hauptbahnhofes am heutigen Montag (19.1.) ab 17 Uhr nicht mehr von Bussen und Bahnen angefahren wird. Zahlreiche Linien würden umgeleitet; die U-Bahnen sollen planmäßig fahren.
Polizeipräsident Norbert Wesseler hatte seine Auflagen begründet mit der Gefahr, dass es zwischen Demonstranten und Gegendemonstranten zu direkten Konfrontationen kommen kann. Zudem seien die Grundrechte all derer zu schützen, die an keiner der Demos teilnehmen möchten.
Nicht Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens war der Ort des Beginns und Abschlusses der Kundgebung auf der Bismarckstraße/Ecke Konrad-Adenauer-Platz, der im Vorfeld zwischen der Veranstalterin und der Polizei abgestimmt worden war. Gegen den Beschluss steht die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster offen.
Der Düsseldorfer Appell trifft sich erneut um 18 Uhr auf der Friedrich-Ebert-Straße vor dem Gewerkschaftshaus des DGB. Dort werden unter anderem der Präses der evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, und die Vize-Ministerpräsidentin von NRW, Sylvia Löhrmann (Die Grünen), zu den Demonstrationsteilnehmern sprechen. Das Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“ hat zwei Versammlungen angemeldet (Harkortstraße/Mintropstraße, ab 17.30 Uhr). Außerdem rief Frank Grenda (Ratsherr der Piraten) zu einer eine Versammlung in Höhe der Alte Paketpost auf.
aktualisiert um 16.40 Uhr